BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


13. August 2013

Stellungnahme zur Abwasserentsorgung Bastei - Errichtung einer vollbiologischen Kläranlage



Sehr geehrte Damen und Herren,


der BUND Landesverband e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt nachfolgend Stellung:


Einer Befreiung für die Errichtung der geplanten baulichen Anlagen kann nur mit Einschränkungen zugestimmt werden.


Begründung:


Das Vorhaben befindet sich im Nationalpark Sächsische Schweiz (Kernzone), im FFH-Gebiet „Nationalpark Sächsische Schweiz“ sowie im SPA-Gebiet „Nationalpark Sächsische Schweiz“. Geplant ist der Umbau einer bestehenden Kläranlage zu einer vollbiologischen Kläranlage auf dem gleichen Standort.


Für die Eingriffe in den Boden/Vegetation geben die Unterlagen ausreichende Beschreibungen, den entsprechenden Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen kann weitgehend zugestimmt werden. Für die Wirksamkeit der Maßnahme A2 (Entwicklung naturnaher Vorwald-/Waldbereiche) sollte im Maßnahmeblatt ergänzt werden, dass der vorhandene Zaun, welcher vorerst als Schutz für die Neupflanzung der Einzelgehölze belassen werden soll, spätestens nach 5 Jahren zurückgebaut werden muss.


Die Artenschutzrechtliche Betrachtung befriedigt jedoch nicht. Es ist akzeptabel, dass für ein derart „kleines“ Vorhaben an einem Altstandort keine umfangreiche Kartierung von europäisch geschützten Tierarten, insbesondere Fledermäuse und Vögel durchgeführt wird, sondern stattdessen nur eine Betroffenheitsabschätzung der möglicherweise vom Vorhaben betroffenen Arten erfolgt. Diese sollte jedoch zumindest die Wirkungen des Vorhabens auf diese Artengruppen konkret benennen. Im vorliegenden Fall ist dies weniger der Verlust von Gehölzbeständen, sondern mehr die künftigen Schallemissionen durch die Belüftung der Kläranlage (aktuell keine Belüftung), welche möglicherweise dauerhafte Vergrämungen von lärmempfindlichen Vogelarten bewirken könnte. Zu dieser Problematik finden sich jedoch in den gesamten Unterlagen keine belastbaren Aussagen. So findet sich keine Angabe zu Schalldruckpegeln mit und ohne Isolierung der Anlage, ebenso wenig eine Betroffenheitseinschätzung für lärmempfindliche Vogelarten. „Eine geeignete Schallschutzisolierung“, wie auf Seite 60 ff. des LBP beschrieben und als artspezifische Vermeidungsmaßnahme benannt, ist deshalb fachlich nicht bewertbar.


Die Unterlagen sind daher durch eine Betroffenheitsabschätzung insbesondere für lärmempfindliche Vogelarten zu ergänzen. Sollte der Schalldruckpegel eine Lebensraumminderung für Vögel erwarten lassen, sind weitere Maßnahmen der Eingriffs-Verminderung bzw. der Lebensraumaufwertung zu ergreifen.


Mit freundlichen Grüßen


Franziska Heß

BUND-Landesvorstand

 

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/41/artikel/stellungnahme-abwasserentsorgung-bastei-errichtung-einer-vollbiologischen-klaeranlage/