28. August 2013

Stellungnahme zum Bauantrag „Errichtung einer Informations- und Begegnungsstätte zur Vermittlung von Kunst, Kultur und Natur als Pavillion“ im Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“



Sehr geehrte Damen und Herren,


der BUND Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 LSG-VO). Der BUND erhebt keine Einwendungen gegen das Vorhaben. Da die Planung im unmittelbaren, ohnehin stark frequentierten Uferbereich liegt und zusammenhängende Waldflächen nicht beeinträchtigt, erscheint die geplante Nutzung als Möglichkeit zur Eingrenzung der Nachteile der touristischen Nutzungen. Auch wenn ein Ausschank oder ähnliches nicht vorgesehen ist, wird davon ausgegangen, dass eine Pflicht zur Abfallbeseitigung im Baugenehmigungsverfahren festgelegt wird. Der BUND regt außerdem gegenüber dem Bauherrn an, über freiwillige Pflege- und Aufwertungsmaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung der Begegnungsstätte nachzudenken. Der BUND bietet insoweit ausdrücklich die Unterstützung durch seine Regionalgruppe Leipzig an, die sowohl bei den geplanten Informationsveranstaltungen als auch bei künstlerisch-ökologischen Projekten gern ihre Mitarbeit und ihre Fachkompetenz einbringt.


Wir bitten höflich um Unterrichtung über Abschluss und Ergebnis des Verfahrens.


Mit freundlichen Grüßen


Franziska Heß

BUND-Landesvorstand

 

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