BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


8. August 2013

Stellungnahme zur Flurneuordnung S 177 Radeberg


Sehr geehrte Damen und Herren,


wir bedanken uns für die Beteiligung nach § 57 SächsNatSchG i.V.m. § 63 BNatSchG und geben folgende Stellungnahme ab:


Der BUND Sachsen e.V. kann nicht zweifelsfrei beurteilen, ob gegen das Verfahren der Flurneuordnung S 177 Radeberg - BAB A4, VKZ 250341 Einwände bestehen. Grund hierfür ist, dass die konkret mit der Planung verfolgten Zwecke nicht ersichtlich sind. Gerade Flurbereinigungsverfahren dienen häufig der Vorbereitung konkreter, umweltbeeinträchtigender Vorhaben. Eine vollständige Offenlegung der eigentlichen Neuordnungszwecke ist daher aus hiesiger Sicht unbedingt erforderlich, um die Planung in ihren Auswirkungen beurteilen zu können.

Da es sich um ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren handeln soll, muss angenommen werden, dass Enteignungen beabsichtigt sind, § 87 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz. Zur genaueren Einordnung der Planung wäre jedenfalls darzustellen, was konkret der Anlass für das Verfahren nach § 87 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz ist, insbesondere welches § 87 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz bereits eingeleitete oder schon abgeschlossene Planfeststellungsverfahren oder sonstige Verfahren Grund der Neuordnung ist. Ein Zusammenhang mit einem straßenrechtlichen Ausbauverfahren ist zwar naheliegend, aber nicht hinreichend erkennbar. Des Weiteren wäre auf den besonderen Zweck des Verfahrens hinzuweisen gewesen (§ 88 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz). Auch kann mangels Kenntnis des Trägers des Unternehmens keine nähere Beurteilung der Planung erfolgen.

Der BUND Sachsen e.V. kann deshalb lediglich mitteilen, dass er in dem Gebiet der beabsichtigten Flurneuordnung keine Flurstücke und Anlagen besitzt und keine relevanten Planungen oder Bauabsichten bestehen. Über diese rechtlich relevanten Gesichtspunkte hinaus kann der BUND Sachsen e.V. zu einer Beeinträchtigung seiner satzungsgemäßen Ziele durch die Flurneuordnung inhaltlich keine Stellung nehmen.


Mit freundlichen Grüßen



Franziska Heß

BUND Landesvorstand

 

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/41/artikel/stellungnahme-zur-flurneuordnung-s-177-radeberg/