BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


18. April 2017

5. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Forststraße“ der Gemeinde Neukirchen

Ihr Schreiben vom 14.03.2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren.

Mit der 5. Änderung erfolgen neue Planfestlegungen für einen Teilbereich des Bebauungsplanes. Wir begrüßen die geplante Reduzierung von versiegelten Bodenflächen und die Erhöhung des Anteils an Garten- und Grünflächen. Trotzdem erfolgt mit der Bebauung eine teilweise Versiegelung. Die rechnerische Bilanzierung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen bezieht sich nur auf die 5. Änderung und nicht auf die Eingriffe in absoluter Sicht.

Der 5. Änderung kann seitens des BUND Landesverbandes Sachsen e.V. somit nur mit der Forderung nach Ausgleichsmaßnahmen für die versiegelten Flächen zugestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Vivien Leonhardt

BUND LV Sachsen

Landesgeschäftsstelle

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/5/artikel/5-aenderung-des-vorzeitigen-bebauungsplanes-nr-2-an-der-forststrasse-der-gemeinde-neukirchen/