12. April 2017
Stellungnahme zur Änderung der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im Verfahren zur Änderung der Förderrichtlinie Natürliches Erbe und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Der BUND begrüßt die Bereitstellung von mehr finanziellen Mitteln für den Naturschutz sowie die Reaktion auf die erhöhte Antragstellung im Bereich der Biotopgestaltung, Artenschutz, Technik und Ausstattung. Die damit verbundene Einrichtung eines neuen Fördergegenstandes F zur Anlage und Sanierung von Landschaftsstrukturelementen nimmt der BUND Sachsen positiv wahr. Gerade die Flexibilität des Förderschwerpunktes F im Hinblick auf die Öffnung für weitere Maßnahmengruppen erscheinen sinnvoll. Die Unterstützung dieses Fördergegenstandes durch das Bundesland Sachsen und nicht nur durch die Europäische Union ist erforderlich und zeigt, dass Sachsen sich seiner Verantwortung gegenüber dem natürlichen Erbe bewusst wird.
Zu begrüßen ist weiterhin die 80 %-Förderung für Gegenstände und Ausrüstung. Kritisch ist hingegen die Ausklammerung der Förderung des Grunderwerbs im Rahmen von Vorhaben nach Anlage F zu sehen (vgl. S. 26 Punkt B. 2. e). Hier wäre eine Unterstützung bzw. Förderung durch finanzielle Mittel wünschenswert. Weiterhin kritisch werden aus unserer Sicht die standardisierten Einheitskosten für das Projektmanagement gesehen. Eine Standardisierung erscheint hier nicht praktikabel, da die Kosten für die Projektkoordination erheblichen Schwankungen unterliegen und sehr projektabhängig sind (vgl. S. 28 Punkt E. e). Ebenfalls nicht ausreichend ausgestaltet sind die standardisierten Einheitskosten für Vorhaben nach Anlage F. Eine Erhöhung der standardisierten Einheitskosten ist hier angebracht, da die tatsächlich anfallenden Kosten in der Regel viel höher ausfallen und die Kosten des Fördermittelnehmers so nicht in ausreichendem Maße gedeckt werden.
Auch der Ausschluss von Drittmitteln zusätzlicher Fördermittelgeber ist aus unserer Sicht als Hindernis zu bewerten, da die Deckung des Fehlbedarfs nicht durch private Dritte (bspw. Stiftungen) vorgenommen werden kann und dies eine finanzielle Hürde für Naturschutzverbände darstellt und so ggf. die Projektmittel wegen einer drohenden Unterfinanzierung gar nicht erst in Anspruch genommen werden können
Gleichzeitig erscheint die vorgesehene 60 %-Förderung nach Punkt F. j) (S. 30) für eigene Arbeitsleistungen zu niedrig angesetzt und unangemessen. Hier wäre eine höhere Anerkennung eigener Arbeitsleistungen angebracht. Wir schlagen 75 % vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
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