6. April 2017
Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Reuth vom 09.02.2001
Ihr Schreiben vom 09.03.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung zu diesem Verfahren.
Wir stimmen der Aufhebung der Satzung nicht zu. Eine Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes trägt im erheblichen Maße zur Biodiversität bei. Nach unseren Erfahrungen werden bei Wegfall einer Satzung mehr Bäume gefällt, als diese auch nachgepflanzt werden (es findet kein ökologischer Ausgleich mehr statt).
Die Baumschulen in Sachsen bestätigen dieses auch.
Mit freundlichen Grüßen
Sergej Sanwald
Baumschutz im BUND LV Sachsen e.V.
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