BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


6. April 2017

Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Reuth vom 09.02.2001

Ihr Schreiben vom 09.03.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung zu diesem Verfahren.

 

Wir stimmen der Aufhebung der Satzung nicht zu. Eine Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes trägt im erheblichen Maße zur Biodiversität bei. Nach unseren Erfahrungen werden bei Wegfall einer Satzung mehr Bäume gefällt, als diese auch nachgepflanzt werden (es findet kein ökologischer Ausgleich mehr statt).

Die Baumschulen in Sachsen bestätigen dieses auch.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sergej Sanwald

Baumschutz im BUND LV Sachsen e.V.

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/6/artikel/satzung-zur-aufhebung-der-satzung-zum-schutz-des-gehoelzbestandes-auf-dem-gebiet-der-gemeinde-reuth/