BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


10. April 2017

Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Wohngebiet am Wesenitzbogen“ der Stadt Pirna

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Schubert,

der BUND Landesverband Sachsen e. V., Regionalgruppe Graupa, bedankt sich für die Beteiligung im o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

1)   Es wird auf ca. 800 m² in einen aus Naturschutzsicht wertvollen Auwaldbereich eingegriffen. Nach unserer Auffassung handelt es dabei um ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatschG. Eine Zerstörung bzw. erhebliche Beeinträchtigung ist nach Abs. 2 verboten. In der Begründung zum B-Plan wurde sich hiermit nicht auseinander gesetzt, lediglich erwähnt, dass es sich um einen kompensationspflichtigen Eingriff handele. Zweifelsohne wird anerkannt, dass dieser Bereich aufgeweitet werden soll. Inwieweit der jetzige Gehölzbestand durch die Baumaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen wird geht jedoch nicht aus den Unterlagen hervor.

2)   In der Begründung setzt man sich intensiv mit der Problematik „Bauen im Überschwemmungsbereich“ auseinander. Auch wenn durch die weitreichende Entsiegelung der ehemaligen gewerblichen Brachfläche eine Aufwertung des Gesamtareals (Beseitigung eines Missstandes) erfolgt, erscheint die weitere Nutzung der Fläche für Siedlungszwecke äußerst kritisch. Hier sollte noch einmal geprüft werden, ob nicht auf weitere Baufenster (z. B. WA 1) verzichtet werden kann, um die Schadenspotenziale so gering wie möglich zu halten. Auf jeden Fall sollten die potenziellen Bauherren auf die Gefahren hingewiesen werden (Internetangebote des Landeshochwasserzentrums).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/6/artikel/stellungnahme-zum-vorentwurf-des-bebauungsplanes-nr-79-wohngebiet-am-wesenitzbogen-der-stadt/