Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung von den Verboten des NSG „RHB Stöhna“
Ihr Zeichen: 364.21/17/25/2
Ihr Schreiben vom 20.02.2017
Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung von den Verboten des NSG „RHB Stöhna“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Gegen die von der LMBV beabsichtigte einmalige Befahrung des Rückhaltebeckens Stöhna bestehen aus Sicht des BUND keine Bedenken. Die LMBV beabsichtigt eine einmalige/eintägige Befahrung des Sees um eine Lotung der Wasserfläche vorzunehmen. Eine erhebliche Beeinträchtigung des NSG ist bei Einhaltung der vorgeschlagenen Zeiträume sowie bei Vermeidung des Betretens der Böschung und des Ufers (abgesehen von der Einsatzstelle) nicht zu befürchten.