14. März 2017

Stellungnahme zum Bau einer Kläranlage in Sermuth

Ihr Zeichen: 364.22/15/05/2

Ihr Schreiben vom 21.02.2017

 

 

Sehr geehrte Frau Mannschatz,

 

der BUND Landesverband Sachse e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Gegen die Befreiung von den Restriktionen des LSG „Thümmlitzwald-Muldetal“ gem. § 51 Abs. 3 SächsNatSchG für die Errichtung einer Kläranlange bestehen folgende Bedenken und Hinweise:

Der Antragsteller hat gemäß Beschluss zum LP für das LSG vom 25.5.83 „...entsprechend wissenschaftlichen und technischen Voraussetzungen zu gewährleisten, dass Schadwirkungen, insbesondere Luft- und Gewässerverunreinigungen sowie Lärm- und Geruchsbelästigungen vermieden werden...“

Der geplante Standort befindet sich in 30 – 40m Abstand zu umliegenden Wohn- und Sozialgebäuden in der Leitenbachaue und unterschreitet damit einen 300m Abstand gemäß Abstandserlass NRW aktueller Stand 1.3.2017.

(vgl. hierzu Hosang. „Abwassertechnik“ S.80 ff)

Deshalb gehen wir davon aus, dass die Prüfung von Alternativstandorten entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auch durch die oben angeführten besonderen Anforderungen neben der gewählten Klärtechnologie weitere emissionsmindernde Maßnahmen, wie z.B. eine Heckenumpflanzung der  Anlage beinhalten sollte.

Des Weiteren sollte wegen der geringen Leistungsfähigkeit der Vorflut unter Berücksichtigung der o.g. Bestimmungen des LP die Einleitstelle möglichst nahe am Zusammenflusses des Leitenbaches mit der Mulde gewählt werden.

 

Sollten seitens des Antragstellers entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden, könnte dem  Antrag von einer Befreiung von den Bestimmungen der LSG aus unserer Sicht entsprochen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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