BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


13. Februar 2017

Stellungnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Greifvogelwarte Oberlausitz"

Sehr geehrte Damen und Herren,


der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

gegen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Greifvogelwarte Oberlausitz“ bestehen keine Einwendungen.

Der Vorhabenträger verfolgt das Ziel, die Greifvogelwarte mit kleinteiligen baulichen Anlagen zu erweitern und planungsrechtlich zu sichern. Erforderlich ist dafür die Aufstellung eines Bebauungsplans, wobei der Vorhabenträger die geplante naturschutzfachliche Kompensation nachvollziehbar dargestellt hat. Wir regen an, Flächen die nicht für die Bebauung vorgesehen sind (Feuchtfläche und Streuobstwiese) nicht aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern, sondern hierfür eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen/detail/browse/7/artikel/stellungnahme-zum-vorhabenbezogenen-bebauungsplan-greifvogelwarte-oberlausitz/