1. März 2017
Stellungnahme zur Befreiung vom Bauverbot im LSG „Dresdener Heide“ um für die Natur- und Umweltschule
Stellungnahme zur Befreiung vom Bauverbot im LSG „Dresdener Heide“ und der Errichtung eines Bauwagens als Lager- und Schutzraum für die Natur- und Umweltschule
Sehr geehrte Frau Herrmann,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen sowie die Beteiligung im o.g. Verfahren.
Gegen die Aufstellung eines Bauwagens im Flurstück 840/15 bestehen seitens des BUND Landesverband Sachsen e.V. keine Einwände, sofern die von der Naturschutzbehörde beabsichtigten, in dem uns vorliegenden Schreiben (vom 06.02.2017) aufgeführten, Nebenbestimmungen zur Befreiung vom Bauverbot beauflagt und seitens der Natur- und Umweltschule angenommen werden.
Zusätzlich muss eine sichere Ascheentsorgung gewährleistet werden, da der Bauwagen einen mit Holz beheizten Stahlofen enthalten wird. Der uns vorliegende Bauantrag sieht dergleichen momentan noch nicht vor. Aufgrund des Standortes in der Dresdner Heide und ferner aufgrund der Nutzungsvereinbarung von 2013 Art.5.6 ist auch aus naturschutzfachlicher Sicht ein umsichtiger Umgang mit brennenden oder glühenden Materialien zu bestimmten Witterungsbedingungen unablässig.
Darüber hinaus sollte die Herkunft des zum Heizen verwendeten Holzes mit der zuständigen Forstbehörde abgeklärt und eine sichere Lagerung gewährleistet werden.
Im Rahmen des Unterrichts ist gemäß § 5.1 der Nutzungsbedingungen darauf abzustellen, dass der umliegende Wald keinen Schaden nimmt.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie die Schüler*innen während bzw. vor und nach dem Unterricht ggf. ihre Notdurft verrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
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