17. Januar 2017
Fortschreibung des FNP der Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal
Ihr Schreiben von 25.11.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts entsprechend § 63 Abs. 2 Ziff. 8 BNatSchG i.V.m. § 33 SächsNatSchG zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Leipzig autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.
Auf Basis der eingesehenen Vorentwürfe des Umwelt- sowie Erläuterungsberichtes zum FNP und LP Dohna-Müglitztal möchte der BUND einige Ergänzungen, Hinweise und Vorschläge unterbreiten, welche für den weiteren Entwurf des FNP von Belang sind.
Im Vorentwurf des Umweltberichtes wird angegeben, dass derzeit keine gesonderten Untersuchungen bzw. eine Umweltprüfung im Plangebiet vorgesehen sind. Aufgrund des Vorkommens mehrerer europarechtlich geschützter Arten im Gebiet halten wir eine gesonderte Informationserhebung jedoch für unerlässlich. Besonders sinnvoll erscheinen uns eine detaillierte Kartierung des Artenvorkommens und der Verteilung der Populationen, um den aktuellen Bestand mit vergangenen Aufzeichnungen vergleichen und einen Entwicklungstrend feststellen zu können. Dieser kann wiederum sehr hilfreich bei der Festlegung möglicher Schutzmaßnahmen sein, da im FNP ohnehin der Ausbau der Grünschutzstreifen zu den bestehenden Naturschutzgebieten angesprochen wird. Für eine effektive Maßnahmenplanung ist die genaue Kenntnis der Artenverteilung sowie des Populationsstandes wertvoll.
Zum dauerhaften Erhalt der biologische Vielfalt und der Sicherung eines Biotopverbundes halten auch wir das zielgerichtete Anlegen von Gehölzstrukturen (an Randstreifen wie auch zwischen Ackerflächen) sowie die generelle Verbesserung der Gewässerökologie für geeignete Maßnahmen. Im Zusammenspiel mit einer nachhaltigen Bodennutzung halten wir v. a. die konsequente Umsetzung einer streng reglementierten Düngerausbringung und deren regelmäßige Kontrolle für geeignet, die Ziele des FNP bezüglich Umwelt- und Gewässerschutz zu erreichen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die genannten Vorhaben im FNP, bei erosionsgefährdeten Landwirtschaftsflächen auf dauerhafte Begrünung statt Nutzung zu setzen und den ökologischen Landbau zu fördern. Bei den geplanten Ackerrandstreifen sollte die maximale Breite soweit wie möglich ausgenutzt werden, um das ökologische Verbundsystem zu stärken und Wanderkorridore zu eröffnen. Weiterhin entlastet werden müssen die tw. alten Bestände der Streuobstwiesen, welche als Lebensraum u. a. für baumhöhlenliebende Arten dienen. Sie sollten unbedingt die ihnen notwendige Pflege erhalten sowie weniger Druck durch Beweidung ausgesetzt werden.
Bedenklich ist der Zustand einiger Fließgewässer (Müglitz, Seidewitz, Lockwitzbach), deren chemischer Zustand aufgrund von Arsen-, Kupfer-, Phosphor- und Quecksilberbelastung als „nicht gut“ eingeschätzt wird. Hier empfiehlt der BUND eine detaillierte Erforschung und Aufdeckung der Schadstoffquellen und rasche Maßnahmen zu deren Isolierung. Das Bewirtschaftungsziel soll zwar offiziell 2027 erreicht sein, gelingt aber nur mit zügiger und konsequenter Begrenzung des Dünger- und Pflanzenschutzmitteleintrags. Da in dieser Zeitspanne noch reichlich Schadstoffe durch das Wasser und damit in den Boden gelangen und sich anreichern können, dulden Schutzmaßnahmen zur Gewässerqualität keinen Aufschub. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der gute Zustand der Fließgewässer gem. WRRL bis zum 22.12.2015 hergestellt werden sollte. Für diejenigen Gewässer, die dieses Ziel zum maßgeblichen Zeitpunkt verfehlen, gilt es innerhalb der zweiten Bewirtschaftungsphase den guten Zustand herzustellen, dementsprechend sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, um den guten Zustand bis zum Jahr 2021 herzustellen. Eine Fokussierung und Aufschiebung von Maßnahmen auf den Zeithorizont bis zum Jahr 2027 ist entsprechend zum Regelungsziel und -Konstrukt der WRRL unzulässig. Der Entwurf des FNP sollte deshalb eine ausführliche Darlegung der geplanten Maßnahmen beinhalten, um den guten Zustand (chemisch und biologisch) bis zum Jahr 2021 zu erreichen.
Nicht zuletzt profitieren die Landschaft und der mögliche, nachhaltig gestaltete Tourismus von den Naturschutzmaßnahmen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch den geplanten Ausbau der Wander- und Radwege, um Einwohnern wie Touristen Erholungsräume zu eröffnen und die Natur entdecken zu können. I. S. d. Ökotourismus könnte in diesem Zuge über Gestaltung und Aufstellung von Informationstafeln an gut frequentierten Wanderwegen nachgedacht werden, welche den Besuchern Einblick in die örtliche Artenvielfalt und das Ökosystem geben. Beim Ausbau sollte jedoch der Schutz der Waldbiotope eine wesentliche Rolle spielen, da sie Kernlebensraum der Kleinen Hufeisennase, des Schwarzspechts u. a. geschützter Arten sind.
Bezüglich der im FNP genannten vorhandenen Altlasten, von denen sich 20 Flächen im Zustand der Handlungsbedürftigkeit befinden, schlägt der BUND die Ausarbeitung eines präzisen Zeitplanes zur Untersuchung und ggf. zeitnahe Entkontaminationsmaßnahmen vor. Diese sollten, je nach Bodenbelastung und möglicher Rekultivierung sowie Standort, mit den angedachten Aufforstungs- oder Begrünungsmaßnahmen verbunden werden. Weiterhin werden im FNP Müllablagerungen angesprochen, welche sich v. a. auf alten Industrie- und Gewerbestandorten angesammelt haben und Schadstoffe enthalten können. Die zeitnahe Beräumung unterstützen wir ausdrücklich und regen an, die so frei werdenden Flächen nach Möglichkeit in Grünflächen (abhängig vom Belastungsgrad) umzuwandeln. Für den wild abgelagerten organischen Abfall aus den Kleingartenanlagen empfehlen wir (soweit nicht schon erfolgt) eine zentrale Sammelstelle pro Anlage – und die verbindliche Verpflichtung zu deren Nutzung durch die Kleingärtner. Unkontrolliert abgelagerter Gartenabfall begünstigt Eutrophierung und schadet der Umwelt erheblich.
Am weiteren Verfahrensprozess möchten wir beteiligt werden und bitten um Zugang zu den Entwürfen des FNP/LP, sobald diese den öffentlichen Trägern offiziell zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
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