der BUND LV Sachsen, Regionalgruppe Hohenstein Ernstthal, bedankt sich für die Zustellung der Unterlagen zum Vorhaben und gibt folg. Stellungnahme ab:
Der BUND LV Sachsen lehnt den Verordnungsentwurf ab.
der BUND-Sachsen bedankt sich für die Beteiligung an diesem Verfahren.
Es werden vom BUND-Sachsen (RG Chemnitz) keine wahrzunehmenden öffentliche Belange durch diese Planung berührt.
zum Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatSchG von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Oberlausitzer Bergland“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Gemarkung Wehrsdorf, Flurstück 253 der...
Ziel der Satzung ist es, dass Flst. 510/2 Markneukirchen Ortsteil Erlbach städtebaulich angemessen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen und so dem Innenbereich nach §34 BauGB zugeordnet werden.