der BUND Regionalgruppe Bautzen bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Dem Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes stimmen wir zu.
Grundsätzlich ist dem Vorhaben zuzustimmen, da es als notwendige Erhaltungsmaßnahme für das schutzwürdige Gebiet gewertet wird.
Zum Entwurf der Ergänzungssatzung "Bautzen - Schlachthofstraße" haben wir keine Einwendungen.
1. Im Bereich Paul-Jäkel-Straße wurde zum Rahmenplan im PBUA eine durchgängige Wegebeziehung entlang des Pleißenbachs bis zur Beyerstraße besprochen und angenommen.
Dies ist im vorliegenden Kartenmaterial nicht eingearbeitet...
Das Plangebiet grenzt an vorhandene Bebauung sowie an einen naturnahen Seitenarm der Zwönitz an. Der Bachlauf „Stammgutgrundwasser“ ist außerhalb der vorhandenen Bebauung als Vorranggebiet für Arten und Biotopschutz im...
mit der Anlage erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 31/2016 „Wohngebiet Festwiese Torgau“.
Wir stimmen dem geplanten Bauvorhaben zu, wenn der erhaltungswürdige Baumbestand in der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes, soweit bauplanmäßig möglich, festgeschrieben wird.
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