Im geschützten Baumbestand im Bereich der Erzbergerstraße und den zu erhaltenen Baumbestand des Baufeldes ist unbedingt folgendes zu beachten und einzuhalten: DIN 18920, RAS – LP4 und ZTV- Baumpflege.
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts entsprechend § 4 (2) i.V.m. § 13 (2) BauGB zum Entwurf der...
Gegen eine Sanierung der Meißner Straße inklusive des Gleiskörpers, verbunden mit einer geringfügigen Straßenverbreiterung, haben wir keine grundsätzlichen Einwände. Wir begrüßen die Wahl der Vorzugsvariante.
Wir begrüßen die Aufstellung des Bebauungsplanes, mit dem der Erhalt der parkartigen Gärten festgeschrieben wird. Von unserer Seite bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben.
Grundsätzlich begrüßen wir die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich. Allerdings halten wir den (juristisch korrekten) generellen Verzicht auf Ausgleichsmaßnahmen für ökologisch nicht vertretbar.
Anhörung nach § 63 Abs. 2 Ziff.8 BNatschG i.V.m. § 33 SächsNatSchG zum Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatschG von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Oberlausitzer Bergland“ für die Errichtung eines...
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