BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


24. Juli 2017

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP- Pflicht gemäß UVPG

Ihr Schreiben vom 22.06.2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Regionalgruppe Bautzen bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Vorhaben und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

In Deutschland gibt es heute 80 Prozent weniger Insekten als noch 1982. Fast 3.000 Insektenarten werden als ausgestorben oder gefährdet eingestuft. (siehe Mitteilungen Bundesnaturschutzamt) Der Rückgang der Insekten führt nicht nur zum Rückgang der Vögel, er hat auch weitere negative Auswirkungen für unsere Lebensgrundlagen. 

Hauptursachen sind zum einen die industrielle Landwirtschaft und u.a. auch die fortschreitende Überbauung der Landschaft.

Wir meinen, dass der aufgestellte Bebauungsplan diesem Umstand höchst unzureichend Rechnung trägt, und ungeeignet ist, diesem besorgniserregenden Trend entgegen zu wirken. Die Planungen tragen weder dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse noch der Verantwortung gegenüber kommenden Generationen Rechnung. 

-      Es werden knapp 2,3 Hektar ursprüngliches Ackerland der Nutzung entzogen ohne dass ausgewiesen ist, an anderer Stelle der Natur ein adäquates Stück Land zurückzugeben.

-      Der geplante Versiegelungsgrad des Geländes entspricht nahezu 100%, wobei davon auszugehen ist, dass die dargestellten Grünflächen wie in den allermeisten Fällen ungeeignet sind, einen Ausgleich zu schaffen. Der ökologische Nutzen der meist intensiv gemähten Rasenflächen liegt nur wenig über dem von gepflasterten Flächen.

-      Die in den meisten Fällen gesetzten kleinkronigen, - mit einem Kronendurchmesser unter 1 Meter- und in der Regel exotischen Bäume sind kaum geeignet, eine ausreichend positive Funktion auf die Umgebung auszuüben und können als ökologische Maßnahme nicht angerechnet werden.

-      Es ist festzustellen, dass sich auf der anderen Straßenseite ein Möbelmarkt im gleichen Preissegment und Sortiment befindet. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich beide Märkte den gleichen Kundenkreis teilen, was zweifelsfrei Einfluss auf die Zahl der notwendigen Stellplätze hat.

-      „Die Bebauung der Baulücke mit einem Möbelmarkt dient der Innenentwicklung und schont die weitere Inanspruchnahme desfreien Landschaftsraumes.“ Der Bebauungsbereich liegt weder im Innenbereich noch schont er den freien Landschaftsraum.

-      Es entspricht den allgemeinen, von der Natur längst entfremdeten Denkstrukturen, dass man dort, wo man eine bereits ausgeräumte Landschaft vorfindet (siehe „Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung“, auch der Natur keine Beachtung schenken muss.

-      Die ausgeführte Planung entspricht dem Denken der 60iger und 70iger Jahre. Die Entwicklungen in den Fragen des Natur- und Umweltschutzes und trägt den aktuellen Entwicklungen insbesondere der letzten zwanzig Jahre keinerlei Rechnung.

Voraussetzungen für eine Zustimmung zum Bebauungsplan wären unsererseits:

 

-      Um das Bebauungsgebiet ist zu Lasten der bisherigen Planungen eine mindestens 5 Meter breite Hecke aus einheimischen Gehölzen als Ausgleichsmaßnahme anzulegen (außer zur Kreckwitzer Straße).

-      Auf dem Gelände sind neben geplanten kleinkronigen Bäumen im Stellplatzbereich mindestens 10 weitere Großbäume (Linden, Eichen usw.)  anzupflanzen, die auf den geplanten Grünflächen stehen sollen/können.

-      Einige der Parkplätze sind viel zu nahe an den vorhandenen straßenbegleitenden Baumbestand heran gerückt. Auf diese Parkplätze ist zu verzichten.

-      Wir schließen uns der Forderung des NABU an und fordern vor Baubeginn ein ausreichendes Monitoring zur Situation des Artenschutzes im Gebiet.

-      Gleiches betrifft die Größe der Fläche, die versiegelt wird und den hohen Versiegelungsgrad der Fläche an sich. Es kann nicht sein, dass wegen der zunehmenden Intensität der Niederschläge auf Steuerzahlerkosten Hochwasserschutzmaßnahmen ausgeführt werden müssen, hier aber private Investoren ohne die Pflicht zur Kompensation die Versiegelungsfläche deutlich ausweiten.

-      Die ausgewiesene Zahl an Parkplätzen ist angesichts des zweiten Möbelmarktes auf der gegenüberliegenden Straßenseite weit übertrieben, auf sie muss zugunsten von Umweltmaßnahmen verzichtet werden (mind. 50 %)

-      Um die Versiegelung zu reduzieren sollen z.B. Parkflächen hinter dem Verkaufsgebäude und nebenrangige Verkehrsflächen mit Gittersteinen belegt werden. Alle anderen Parkflächen sind mit Ökopflaster auszuführen. Asphaltflächen sind auf ein Minimum zu reduzieren.

-      Grünflächen sind in Planung und Pflege so auszuführen, dass sie eine ökologische Funktion haben können. Es sollten die Grünflächen so ausgeführt werden, dass möglichst größere zusammenhängende Flächen entstehen und in der Pflege so zu gestalten, dass z.B. Insekten eine Lebensgrundlage finden.

-      Es ist in der Genehmigung der Stadt darzustellen, wie die Kontrolle der Ausgleichsmaßnahmen im Bezug zur genehmigten Planung gestaltet wird. Anpflanzungen sind auf den Zustand mindestens  aller 5 Jahre zu kontrollieren und es sind ggf. Ersatz- und Erhaltungsmaßnahmen einzufordern.

Im Fazit lehnt der BUND Sachsen, Regionalgruppe Bautzen, die Planungen aufgrund der aufgezeigten Defizite hinsichtlich der viel zu geringen Beachtung von Natur- und Umweltschutz ab.

Wir bitten um Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Einwendungen und um Beteiligung an der Planfortschreibung. Formulieren wir es positiv: Warum wäre es nicht möglich, eine Gestaltung der Fläche zu realisieren, die den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes im Jahre 2017 entspricht. Während wohl in den Verkaufsräumen alles getan wird, damit sich die Kunden gern dort aufhalten, ist die Umgebung wohl eher von Tristesse geprägt. Die von uns angeregten bzw. geforderten Maßnahmen tragen nicht umweltrelevanten Aspekten Rechnung, sie sind auch eine Frage der Ästhetik. Es kann kaum behauptet werden, dass der wirtschaftliche Erfolg des Möbelmarktes durch die von uns geforderten Maßnahmen gefährdet würde. Für weitere Hinweise stehen wir gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Siegfried Kühn

BUND Regionalgruppe Bautzen

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/artikel/allgemeine-vorpruefung-des-einzelfalls-zur-feststellung-der-uvp-pflicht-gemaess-uvpg/