BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


24. August 2017

Entwurf der Verordnung für das FND „Sandgrube Auersberg“ auf dem Gebiet der Gemeinde St. Egidien im Landkreis Zwickau

Ihr Schreiben vom 29.06.2017

Ihr Zeichen. 1391-364.231-krz-17

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND LV Sachsen, Regionalgruppe Hohenstein Ernstthal, bedankt sich für die Zustellung der Unterlagen zum Vorhaben und gibt folg. Stellungnahme ab:

Der BUND LV Sachsen lehnt den Verordnungsentwurf ab.

Nachfolgende Anmerkungen und Ergänzungen sind aufzunehmen:

Der § 3 Abs. 2 ist zu erweitern.

Schaffung und Erhaltung eines Winterquartiers für Amphibien und Fledermäuse (es wurden schon in mehreren Schriften vorgeschlagen, den Erdbunker dafür zu optimieren).

Die §§4 Abs. 6 und 5 Abs. 2 können entfallen.

Schalenwild ist für den Schutzzweck förderlich, (Verbiss, Suhlen, Wühlen).Anderes jagdbares Wild aber kommt im Gebiet nicht vor bzw. muss auf Grund des Schutzzweckes sogar geschont werden (Vögel).

Auch hinsichtlich des benachbarten Gewerbegebietes ist die Anwendung von Jagdwaffen bedenklich, sinnvoll wäre eine jagdliche Befriedung des Schutzgebietes (Details dazu sollten vor Ort mit dem BUND, der Jagdbehörde und der UNB geklärt werden).

 

Der § 5Abs. 3 muss präzisiert werden. (Wer?, Was?, Wie oft?), oder entfallen.

Beim § 5 Abs. 4 und 5 schließen wir uns der Stellungnahmen des NABU LV Sachsen vom 25.07.2017 an.

Der § 6 Abs. 1 ist umzuformulieren.

Ohne festgelegte Pflege- und Wiederherstellungsmaßnahmen kann der Schutzzweck nicht erreicht werden (wie seit 1997 mehrfach geschehen).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Manfred Sonntag

RG Hohenstein-Ernstthal

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/artikel/entwurf-der-verordnung-fuer-das-fnd-sandgrube-auersberg-auf-dem-gebiet-der-gemeinde-st-egidie/