23. August 2017
Stellungnahme: Neubau Schanzen, Verrohrung "Winselbach"
Ihr Schreiben vom:13.07.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Beteiligung im Verfahren.
Kleine Fließgewässer gelten überwiegend als naturnahe Bäche mit geringen gewässerstrukturellen Störungen. Erst durch die Inanspruchnahme von Flächen in forstwirtschaftlich genutzten Wäldern entstehen jedoch meist Wanderbarrieren durch Verrohrungen, die man als Defizit der ökologischen Durchgängigkeit für wirbellose Organismen betrachten kann. Eine aktive Aufwärtswanderung aquatischer Organismen, die ihrer natürlichen Drift stromabwärts nicht entgegenwirken können, wird die Möglichkeit der Wanderung auf und in der Gewässersohle durch Abstürze oder fehlende Sedimentauflage der Sohle erschwert bis unterbunden. Somit sind Verrohrungen als künstliche Wanderbarrieren auch eine potenzielle Gefahr zum Erhalt der Artenvielfalt in Fließgewässeroberläufen und als weiterer Stressfaktor unter den gegebenen Auswirkungen des globalen Wandels einzustufen.
Mit dieser Maßnahme ist ein Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Dieser Eingriff ist auszugleichen bzw. zu ersetzen. Der Ausgleichsumfang orientiert sich am Umfang der Verrohrung/Verfüllung (Überfahrtbreite-Sohle x Gewässerbreite-Krone) und an der ökologischen Wertigkeit des betroffenen Gewässers.
Uns ist es bewusst, dass die Artenvielfalt in den sauren Fließgewässern die in reinen Fichtenwäldern entspringen sich in Grenzen hält, jedoch darf man nicht nur die aquatischen Lebensformen in Betracht ziehen. Auch möchten wir hier nicht weiter auf die Durchgängigkeit der Fließgewässer im Rahmen der WRRL 2000 eingehen hier setzen wir voraus, dass wir uns da sicherlich einig sind über die
Machbarkeit eines solchen Vorhabens. In den Anschreiben und hier speziell in den Aussagen des Büros OPUS im Verfahren wurde in den angrenzenden und einmündenden Bächen Defizite aufgezeigt (Querbauwerke etc.). Bei näherer Betrachtung dieser Defizite erscheint uns eine Machbarkeit dieses Vorhabens möglich, da in keinen der uns vorliegenden Unterlagen über geeignete Ausgleichsmaßnahmen gesprochen wurde. Hier verstehen wir aber nicht das übliche Bäume und Hecke pflanzen. Es bietet sich geradezu an im Ausgleich zu dieser Verrohrung des Winselbach entsprechend Rückbaumaßnahmen an den Querverbauungen vorzunehmen.
Einen weiteren Aspekt sollte man hier in Betracht ziehen, die Überbauung mit umgedrehten
U-Profilen. Damit würde die Bachsohle, dass Bachsubstrat, erhalten bleiben, die Anbindung oberhalb und unterhalb des geplanten Bauvorhabens an den Bach wäre weiterhin gegeben.
Auf gar keinem Fall können wir dem Vorschlag des Zweckverbandes Naturpark "Erzgebirge/Vogtland" zustimmen. Hier wird im Punkt 5. dieses Schreibens auf die Errichtung eines kleinen Staugewässers verwiesen. Damit würde eine weitere Querverbauung entstehen, was wiederum ein neues Wasserrechtsverfahren nach sich ziehen würde.
Unser Fazit zu diesem Vorhaben ist dahingehend, dass ohne entsprechenden Ausgleich wir diesem Projekt nicht zustimmen können. Sollte man sich jedoch zu diesem Schritt durchringen, bitten wir die Verantwortlichen sich mit uns und anderen Naturschutzverbänden in Verbindung zu setzen.
Wir bitten Sie um weitere Beteiligung im Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Ihle
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