BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


20. Juli 2017

Befreiung Biosphärenreservat "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" Sanie-rungsmaßnahmen am Großteich in Guttau Gemeinde Malschwitz

Ihr Schreiben vom 07.07.2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Regionalgruppe Bautzen bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Vorhaben und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Grundsätzlich ist dem Vorhaben zuzustimmen, da es als notwendige Erhaltungsmaßnahme für das schutzwürdige Gebiet gewertet wird.

Bei den Arbeiten ist darauf zu achten, dass Schäden im Umgebungsbereich (z.B. durch Baumaschinen) auf ein Minimum begrenzt werden. Auf jeden Fall ist bei Eintritt möglicher Schädigungen (zerfahrene Wege und Randflächen) der Ausgangszustand wieder herzustellen. Ggf. zusätzlich notwendige Rodungen (auch von Sträuchern), die in der Bilanz noch nicht aufgeführt sind, sind zusätzlich auszugleichen.

Angesichts des Befalls der Erlen mit dem bekannten Scheinpilz ist darauf zu achten, dass sauberes (befallsfreies) Pflanzgut verwendet wird. Gleiches trifft für das neuerdings auftretende Eschensterben zu – falls nicht schon durch die Forstbehörden ein Anpflanzen von Eschen gänzlich ausgeschlossen wird.

Da zu erwarten ist, dass sich sehr rasch eine dichte Grasnarbe auf den wieder hergestellten Flächen bilden wird, ist davon auszugehen, dass eine natürliche Ansiedlung von Gehölzen sehr lange dauern wird bzw. sich gar nicht einstellen wird. Aus diesem Grund halten wird die Anpflanzung zumindest von einigen ( mind. 10 ), hohen Wasserstand vertragenden Baumarten auf dem neu hergestellten Damm für geboten. Es soll in der Summe eine deutlich höhere Anzahl (bis zur doppelten Zahl) von Bäumen nachgepflanzt werden, als gefällt werden müssen. Die veranschlagte Zahl von 17 Bäumen betrachten wir als nicht ausreichend. Besonders angesichts des besonderen Schutzgebietes ist zu betrachten, dass auch abgestorbene Bäume eine wichtige biologische Funktion haben und bei der Zahl der ersatzwürdigen Bäume mitgezählt werden müssen.

Die Qualität der Baumaßnahmen einschließlich der Ersatzmaßnahmen im Blick auf den Naturschutz ist nach Fertigstellung durch die zuständige Behörde zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kühn

BUND Regionalgruppe Bautzen

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/browse/1/artikel/befreiung-biosphaerenreservat-oberlausitzer-heide-und-teichlandschaft-sanie-rungsmassnahmen-am-gr/