25. März 2013

RG Leipzig: Stellungnahme zur Befreiung LSG "Leipziger Auwald", Ersatzneubau Nahleauslassbauwerk, Stadt Leipzig, Gemarkung Burgaue

Sehr geehrte Damen und Herren,


der BUND RG Leipzig vertreten durch den BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Zustellung der Unterlagen.


Stellungnahme zu 2.3 Waldgrenze


Die Waldgrenze wird im LBP mit 6 m Abstand vom Betriebsweg angegeben. Naturschutzfachlich gehören Waldsäume und -mäntel mit zum Wald. Die Aussage, dass sich 6m hinter dem Betriebsweg eine klar erkennbare Waldgrenze befand, ist so nicht nachvollziehbar. Die Verteilung an Starkbäumen ist extrem unregelmäßig. Die erwähnte 150-jährige Eiche, die beseitigt werden soll, passt in dieses unregelmäßige Verteilungsmuster, sie steht reichlich 2m hinter dem Betriebsweg. Wenn man von einer vernachlässigten Unterhaltung des Entwässerungsgrabens ausgehen würde, dann hätte man die Waldgrenze am oberen Böschungsrand des Entwässerungsgrabens definieren können, aber keinesfalls weiter dahinter. Stammdurchmesser von bis zu 25cm belegen aber, dass in diesem Bereich mehrere Jahrzehnte keine Maßnahmen der Unterhaltung durchgeführt wurden. Somit liegt die Waldgrenze rein fachlich begründet am Rand des Betriebsweges.
Nach den Forsteinrichtungskarten der Stadt Leipzig aus der zurückliegenden Forsteinrichtung reicht der Wald bis an den Wirtschaftsweg heran. Mit den Waldflächen hinter den Deichen, die für Deichverteidigungsstreifen beseitigt wurden, ist auch hier von einer Beseitigung von Hartholzauwald auszugehen, der nach Sächsischem Waldgesetz und Sächsischem Naturschutzgesetz auszugleichen ist.
Hervorzuheben ist, dass der Waldsaum auf dem 6m breiten Streifen bereits entfernt wurde, bevor die gesetzmäßige Beteiligung der Verbände stattfand. Diese Beseitigung wird im LBP als Unterhaltungsmaßnahme dargestellt, die keiner entsprechenden Beteiligung bedarf.

An dieser Stelle hätten die Verbände beteiligt werden müssen. Da dies nicht geschah, sind hier Tatsachen geschaffen worden, die gegen die geltende Rechtsauffassung verstoßen.

Der Habitatbewertung der Starkeiche wird zugestimmt.

Stellungnahme zu den Amphibien im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag:


Die Baumkronen der Burgaue sind der überwiegende Sommerlebensraum des Laubfrosches, dies war eine der spektakulärsten Erkenntnisse des Leipziger Auwaldkranprojektes. Sowohl die Starkeiche als auch der dichte, von fein verzweigten Feldulmen und Hainbuchen geprägte Waldsaum mit Habitatcharakter werden von Laubfröschen als Wanderkorridore benutzt. Die Verlustwirkung der Starkeiche als Habitat des Laubfrosches ist als geringfügig anzusehen, da im Umfeld mehr als ausreichend geeignete Bäume wachsen. Nach der Auffassung des Leipziger Stadtforstes für den Leipziger Stadtwald würde diese Starkeiche auch wegen ihrer zukünftig sehr hohen Habitatfunktion nicht mehr gefällt werden.
In der durch die Errichtung der Fundamente auszuhebende tiefe Baugrube könnte es besonders nach Regenereignissen zu Wasseransammlungen kommen, die von Amphibien, insbesondere vom Grasfrosch, dem die umliegenden Wiesen mit als Sommerlebensraum dienen, als Gewässer angenommen werden könnte. Deshalb ist während der Baumaßnahme im Rahmen der ökologischen Baubegleitung abzusichern, dass keine Amphibien zu Schaden kommen. Das gilt auch beim Abpumpen des Wassers, hier ist sicher zu stellen, das keine Amphibien von der Pumpe an- und eingesogen werden.

Stellungnahme zur Starkeiche:


Nach Aussage des Revierförsters könnte die Eiche wahrscheinlich noch mehrere Jahrzehnte dort stehen. Das Abfallen von abgestorbenen Seitenästen gehört zum Betretungsrisiko eines Waldes. Das Gutachten diskutiert zwei Möglichkeiten. Die Möglichkeit des starken Kronenrückschnittes und das Belassen des Stammes am Standort ist hier in jedem Fall gegenüber einer Fällung des Baumes zu bevorzugen, da bestimmte holzbewohnende Käferarten sich nur im Totholzkern stehender Bäume ansiedeln. Dazu ist auch der Eremit als FFH-Art zu rechnen.

Stellungnahme zum Neubau und zur Ausführung des Nahleauslassbauwerkes:


Mit dem Bau der Neuen Luppe und dem Nahleauslassbauwerk im vergangenen Jahrhundert wurde erheblich nachteilig in den Wasserhaushalt der Burgaue eingegriffen. Deshalb sollte der Ersatzneubau des Nahleauslassbauwerkes zum Anlass genommen werden, die Fehler der Vergangenheit, soweit sie im Sinne der Bedeutung des FFH-Gebietes korrigierbar sind, zu korrigieren. Eine naturschutzfachlich begründete, dringend durchzuführende Korrektur wäre ein tieferer Durchlass von Wasser unterhalb der Fachbaumhöhe 102,55 auf dem Höhenniveau der Alten Flutrinne. So könnte bereits bei geringeren Hochwasserereignissen als HQ25-30 Wasser in die Alte Flutrinne strömen und zu einer Erhöhung der hydrodynamischen Eigenschaften des nachfolgenden Auenbereiches beitragen.
Da das Nahleauslassbauwerk nur wenige Meter südlich der Alten Flutrinne liegt und der bisherige Sickergraben bereits in diese entwässert, lässt sich ein entsprechender regelbarer Wasserdurchlass in das Bauwerk integrieren und sollte verpflichtend beauflagt werden. Das Wasser könnte dann vom nördlichsten Segment des Nahleauslassbauwerkes auf Grundhöhe der Alten Flutrinne über den bisherigen, zu ertüchtigenden Sickergraben in die Alte Flutrinne übergeleitet werden. Die Ertüchtigung des Sickergrabens bedingt vor allem eine deutliche Erhöhung des Durchlasses am Kreuzungsbauwerk mit dem Weg zur Alten Wache. Hier sollte ein Durchlass von mindestens 2m² im Querschnitt erzielt werden. Um der LTV einen entsprechenden Anreiz für diese naturschutzfachlich dringend zu befördernde Maßnahme zu geben, sollte sie als Ausgleich für entsprechende baubedingte Eingriffe Anerkennung finden.


Mit freundlichen Grüßen


BUND Regionalgruppe Leipzig


Markus Kellermann




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