18. November 2010
RG Leipzig: Bauantrag „RB Traningsanlage Leipzig, Bauabschnitt 2a“, Cottaweg 5-9, 04177 Leipzig im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald
Benachrichtigung und Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 57 SächsNatschG
Ihr Zeichen: 36.11-36.45.20/M/12-029-BD
Sehr geehrte Frau von Fritsch,
zunächst vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.05.2012 in welchen Sie uns die Möglichkeit zur Stellungnahme im oben genannten Verfahren einräumen. Im Folgenden gehen wir kurz auf die sich uns stellenden Probleme ein.
• Das Regenwasser soll in die kleine Luppe abgeleitet werden. Hier sollte ein Filter eingebaut werden in Verbindung mit einer Pflanzenkläranlage. Durch die Rasenpflege ist mit intensiven Einsatz von Dünger, Herbiziden und Pestiziden zu rechnen. Bei Starkregen ist damit eine Belastung der anliegenden Gewässer wahrscheinlich.
• Flutlicht: Wie im Dokument erwähnt kann Licht Insekten schädigen. Bei Vögeln und Säugetieren gerät die innere Uhr durcheinander und Zugvögel (ziehen nachts) könnten irritiert werden. Auch Fledermäuse werden direkt und indirekt (durch die Orientierung an den Insekten bei der Jagd) dadurch beeinträchtigt.
Aus unserer Sicht sind folgende Maßnahmen daher notwendig:
- Nur Licht mit Frequenzen, auf die Insekten nicht reagieren
- Begrenzung der Lichtkegel und Streuverluste zu vermeiden.
- Es ist darauf zu achten, dass das Licht keine reflektierende Flächen erreicht.
- Es sollten generell auf einen schonenden Umgang mit Energie wert gelegt werden. Der Einsatz von Licht ist daher generell zu begrenzen.
- Während der Zugzeit der Vögel (im Frühjahr März und April, im Herbst September und Oktober) darf nach 18 Uhr kein Flutlicht oder andere starke Beleuchtung angeschaltet werden.
- Schall: das Gutachten stellt fest, daß in den Wohngebieten keine größeren Probleme auftreten. Dabei ist zu beachten, dass das Gutachten von idealisierten Bedingungen ausgeht. Zur Vermeidung von Beschwerden sollte nach der Inbetriebnahme eine neuerliche Schallmessung durchgeführt werden. Sollten sich dann Beeinträchtigungen für die umliegenden Gebiete ergeben ist der Schallschutz nachzubessern. In der Baugenehmigung sollte darauf hingewiesen werden.
- Naturschutz: teilweise siehe oben. Weiterhin ist sicherzustellen, dass auch bei Spielen mit Publikumsbegleitung eine übermäßige Inanspruchnahme des angrenzenden Waldgebietes ausgeschlossen wird.
Des Weiteren verweisen wir auf die bislang abgegebenen Stellungnahmen und betonen noch einmal nachdrücklich, dass die Zielstellung sein sollte, dass die Eingriffe in den Naturraum unmittelbar in den anliegenden Schutzgebieten ausgeglichen werden.