BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


26. April 2012

RG Leipzig: Bebauungsplan Nr. 338 "Golfplatz Seehausen, 2. Erweiterung"

Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB


Sehr geehrte Damen und Herren,

Leipzig, 26.04.2012


Wir bedanken uns für die Beteiligung an oben genanntem Verfahren und nehmen hiermit als Träger öffentlicher Belange Stellung und erheben gleichzeitig Einwendungen.


Der BUND bemängelt grundsätzlich die zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch die geplante Golfplatzerweiterung. Es handelt sich um eine extensive Nutzung von Grünflächen, welche die Fläche unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten erheblich in Anspruch nehmen und einer natürlichen Entwicklung entgegensteht.


Der BUND bemängelt die durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die Prognose der Entwicklung der vorhandenen Tierbestände bei Durchführung der Planung als unzureichend. In der Begründung zum Bebauungsplan wird festgehalten, dass eine dauerhafte Aufgabe des Brutplatzes der Rohrweihe aufgrund der Störungen im Rahmen des Golfplatzbetriebes erwartet wird. Außerdem soll es zur Beschädigung oder Zerstörung von Nestern und anderen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln durch Gehölzentfernung im Rahmen der Anlage des Golfplatzes kommen. Hierdurch gehen Lebensräume für gehölzgebundene Tierarten verloren. Die Planung geht davon aus, dass diese negativen Auswirkungen aufgrund des meist jungen Alters der Gehölze für wild lebender Arten gilt gering sei, da sich bislang nur wenige Brutstätten und noch keine Höhlen etabliert hätten. Der BUND fordert die Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz der Tiere. Dies gilt insbesondere für die nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie besonders geschützte Rohrweihe. Die festgesetzte Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Plangebietes erscheint insoweit als unzureichend.


Der BUND fordert weiterhin, generell zu prüfen, inwieweit bei Realisierung der Planung ein geringerer Versiegelungsgrad der überplanten Flächen erreicht werden kann.


Darüber hinaus drängt sich der Eindruck auf, dass die geplanten zusätzlichen 60 Parkplätze überdimensioniert sind. Ausweislich der Planungsunterlagen sind bisher bereits 100 Parkplätze vorhanden, nunmehr soll eine Aufstockung um nochmals mehr als die Hälfte erfolgen. Der BUND fordert den Planungsträger auf, Möglichkeiten der Reduzierung der Parkplätze zu prüfen.



Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/browse/13/artikel/rg-leipzig-bebauungsplan-nr-338-golfplatz-seehausen-2-erweiterung/