9. März 2011

RG Westlausitz: Änderung Flächennutzungsplan Ottendorf-Okrilla "Soccerpark"

Unser Verband bedankt sich für die Einräumung des Mitspracherechtes bei diesem Vorhaben. Der Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V. RG Westlausitz ist vom BUND Landesverband Sachsen bevollmächtigt, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen.
Der Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V. RG Westlausitz stimmt der 1. Änderung des Flächennutzungsplan Ottendorf-Okrilla nicht zu und macht folgende Einwände gegen die geplante Änderung geltend.
Die für das Bauvorhaben „Soccerpark“ avisierten Flurstücke sind aktuell von den Nutzungsarten Wald, Grünland sowie Sukzessionsflächen geprägt. Verbindungslinien zu unmittelbar umliegenden, zusammenhängenden Waldflächen sind vorhanden. Der nördlich an das Untersuchungsgebiet angrenzende Forst „Laußnitzer Heide“ ist Lebensraum für heimische Wildtierarten wie Rehwild, Schwarzwild, Rotwild und Raubwildarten wie beispielsweise dem Fuchs. Mit einer Umnutzung der Flächen als Freizeitgelände für „Fußballgolf“ gehen wertvolle Lebensräume dieser o.g. Tierarten verloren. Natur- und Umweltschutz sollte sich grundsätzlich nicht allein an Anhaltspunkten zum Vorkommen bzw. Nichtvorkommen sog. wertgebender Arten (Vgl. Umweltbericht zur 1. Änderung FNP Gemeinde Ottendorf-Okrilla, S. 24, Baufläche Ä07 – SO Freizeit) ausrichten.
Die Flurstücke 197/3 und 197/4 der Gemarkung Cunnersdorf sind in der bisherigen Darstellung als Aufforstungsflächen ausgewiesen (Vgl. Begründung zur 1. Änderung FNP Gemeinde Ottendorf-Okrilla, S. 9). Der Verlust von potentiellen Aufforstungsflächen sowie von bestehenden Waldflächen sollte in Zeiten des Klimawandels und verstärkt auftretender Hochwasserereignisse intensiv hinterfragt werden.
Die Notwendigkeit zur Errichtung einer „Fußball-Golf-Freizeitanlage“ in Hinblick auf die tatsächliche Nachfrage durch Erholungssuchende der Region wird in den Planungsunterlagen nicht erläutert. Der Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V. sieht das Vorhaben „Soccerpark“ als Grund bzw. Anlass zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ottendorf-Okrilla nicht gerechtfertigt.
Prinzipiell kritisch sehen wir die Vorgehensweise zur Behandlung der Fläche im November/ Dezember 2010. Hier wurde mit einem Erdhobel (offiziell zur „Unkrautbeseitigung“) rigoros ca. 1- 2 cm der oberen Bodenschicht abgetragen und auf Wälle geschoben. Eine Flächenbesichtigung am 6. Februar 2011 zeigte noch die Auswirkungen. Hierbei wurden auch fast alle angekommenen Kiefernsämlinge beseitigt, sowie alle eventuell vorhandenen wertgebenden Arten der Flora.
Eine solche Vorgehensweise ist aus naturschutzfachlicher als auch demokratischer Sicht strikt abzulehnen, da die Änderung des Flächennutzungsplanes noch nicht einmal in der Planung noch eine Genehmigung absehbar war/ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V.
RG Westlausitz
Volker Kurz




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