BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


4. August 2010

RG Leipzig: Stellungnahme zum Neubau einer Parkfläche an der Domholzschänke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es geht hier nicht allein um die Problematik des Neubaus eines 550 m² großen Parkplatzes auf einer ackerbaulich genutzten Fläche im LSG, FFH und SPA Gebiet des Leipziger Auwaldes es geht vielmehr auch um ein Nutzungskonflikt in diesem Bereich. Der nicht zu vertretende Neubau einer Parkfläche in einer vergleichsweise geringen Größe von 550 m² im FFH/SPA/LSG Leipziger Auwald und die Untersuchung der Auswirkungen sollten nicht darüber hinwegtäuschen das in Summation mit dem Ausbau der Straße und dem dadurch verstärkten Autoverkehr eine langfristige Beeinträchtigung der hohen naturschutzfachliche Bedeutung des Leipziger Auwaldes in diesem Gebiet vorhanden ist.

Bezug nehmend auf ihre im naturschutzrechtlichen Gutachten dargelegten Ausführungen zur Eingriffsregelung Landschaftsbild und Erholung ist von ihnen, das Problem völlig zurechterkannt worden, dass die bereits bestehende Zufahrt zu einer Zerschneidung des Auwaldes im Randbereich führt und es zu einer starken Staubbelastung für die Besucher kommt. Die ca. 3 km lange Zufahrt zur Domholzschänke von der B 186 die durch das Pfarrholz und das Domholz geht, führt an diesen Stellen durch bestehendes Naturschutzgebiet. Dort darf es keinen weiteren Ausbau in den bislang unbefestigten Abschnitten durch eine Asphaltdecke geben jeder zusätzliche Autoverkehr sollte vermieden werden. Die zusätzlichen 26 Parkplätze die auf dem Acker errichtet werden sollen werden das Problem des wilden Parkens nicht lösen im Gegenteil es wird zu einer Verstärkung dieses Effekts kommen und es werden automatisch weitere Autofahrer angezogen. Stattdessen sollte die Infrastruktur weiterhin angepasst sein an umweltfreundliche Rad- und Wandernutzung. Die Domholzschänke war jahrelang auch in der Zeit, in der der abgebrannte Vorgängerbau betrieben wurde, ein Zielpunkt vieler Wanderer und Fahrradfahrer in der Region nicht zuletzt auch durch das Wegenetz, das durch diesen Teil des Auwaldes führt und die Domholzschänke einschließt das könnte nun mit dem stärkeren Ausbau für Kraftfahrzeuge zum Konfliktpotenzial werden, gerade im Zufahrtsbereich sind Fahrradfahrer und Wanderer aus der Region unterwegs die sich als Erholungssuchende umweltfreundlich durch den Auwald bewegen und hier mit Autofahrern konfrontiert sind, die durch ihre Art der Fortbewegung nicht die Schönheit des Auwaldes aufnehmen können und außerdem noch entsprechende Lärm und Abgasemissionen verursachen.

Deswegen darf es keine weiteren Autoverkehr als den bisherigen dort geben, größere Veranstaltung sind in der Domholzschänke nicht zulässig dafür gibt es sicher genug Potential in den angrenzenten Städten Leipzig bzw. Halle.

Da der Auwald in doppelter Hinsicht, also in Bezug auf Naturschutz und Erholungsnutzung, als sehr wertvoll einzuschätzen ist, müssen ganzheitliche Konzepte erarbeitet werden, die eine Harmonisierung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche herbeiführen, d. h. die Potenziale von Natur und Kultur miteinander verbinden, aber auch die ökologische Funktionsfähigkeit erhalten und erhöhen.

Die Erweiterung der Freizeitmöglichkeiten in einem ökologisch sensiblen Raum kann nicht in Form des Ausbaus von Straßen geschehen die einen größeren Anteil an Kraftahrzeugen anzieht, das entspricht auch nicht der LSG Verordnung des Leipziger Auwaldes.

LSG Verordnung Leipziger Auwald

§ 4 Verbote

(1) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, den Naturhaushalt schädigen, das Landschaftsbild und den Naturgenuß beeinträchtigen oder auf andere Weise dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

§ 5 Erlaubnisvorbehalt

(2) Der Erlaubnis bedürfen insbesondere folgende Handlungen:

2. das Anlegen, Verändern oder Umwidmen von Straßen, Wegen, Plätzen oder anderen Verkehrseinrichtungen.

Fehlende Arten nach FFH Anhang I : Gartenbaumläufer, Feldsperling, Turteltaube

Es wird weiterhin eine vollständige FFH Prüfung des Gebietes und eine SPA Prüfung verlangt damit die Bedeutung des Gebietes hinreichend gewürdigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Kellermann

BUND Regionalgruppe Leipzig


Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/browse/14/artikel/rg-leipzig-stellungnahme-zum-neubau-einer-parkflaeche-an-der-domholzschaenke/