BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


17. Mai 2010

RG Leipzig: Stellungnahme zur Erklärung der Schiffbarkeit auf dem Kurs 1 des Touristischen Gewässerverbundes

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen in der Erklärung zum Kurs 1 angegeben Gewässerabschnitte sind in
ihrer Ausprägung stark differenziert zu betrachten. Es ist ungeachtet dessen ein
verstärktes Befahren von Motorbooten, auch auf dem gesamten Streckenabschnitt
grundsätzlich abzulehnen, da sich der größte Teil des Kurses 1 innerhalb
festgelegter Schutzgebietsgrenzen befindet, dazu zählen das LSG „Leipziger
Auwald“, SPA (Special Protectet Area) Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger
Auwald“, FFH (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet)“Leipziger Auwald“ und es werden Teile
des NSG „Elster- und Pleiße-Auewald“ tangiert. Weiterhin befinden sich besonders
geschützte Biotope nach § 26 SächsNatSchG in Ausprägung von naturnahen
Fließgewässern im geplanten Kurs 1. Leipzig hat mit seinem überregional bekannten
Auwald und dem dazugehörigen Gewässersystem, das als Binnendelta verzweigt
durch die Auenniederungen fließt, einen der interessantesten Naturräume, der sich in
unmittelbarer Nähe einer Großstadt befindet. Dementsprechend hoch ist hier die
Artendichte: Von 113 Vogelarten des Stadtkreises Leipzig kommen 93 Arten im
Auwald bzw. in seinen Randbereichen vor. Der Auwald, der nach seinen wichtigsten
in der oberen Baumschicht vorkommenden Bäumen auch Stieleichen-Eschen-
Feldulmenwald-Wald (Fraxino-Ulmetum) genannt wird, hat hier sein bedeutendstes
Vorkommen nicht nur in Sachsen, sondern gehört auch zu den größten Auwaldbeständen in Mitteleuropa. Des Weiteren ist festzustellen, dass die Gewässer teilweise zu flach und zu schmal sind, um sie generell für Motorbootverkehr zu zulassen. Es ist mit Konflikten zu rechnen zwischen den durch Muskelkraft
betriebenen Booten und den Motorbooten, die teilweise jetzt schon auftreten:
Motorboote stören durch Wellenbildung den Trainingsbetrieb der Wassersportler, vor
allem beim Kinder- und Jugendsport. Mit einem verstärktem Befahren durch
Motorboote infolge der Schiffbarmachung würden sich diesbezüglich die Konflikte
verschärfen. Gleichzeitig würde sich durch die verstärkte Befahrung von Motorbooten
eine Verschlechterung der Gewässerqualität ergeben, eine verstärkte Erosion der
Uferwände und eine Verdrängung wertvoller im Auwald ansässiger Arten, wie z.B.
der Eisvogel, sind weitere Folgen.
Eine allgemeingültige Schiffbarmachung des Kurses 1 über den Stadthafen Leipzig,
Elstermühlgraben, die Pleiße und den Floßgraben zum Cospudenersee für
Fahrgastschiffe und Sportboote mit Motorbetrieb lehnt die BUND Regionalgruppe
Leipzig grundsätzlich ab.
Eine damit zum Ausdruck kommende Orientierung auf den Massentourismus würde
dem Schutzgebiet Leipziger Auenwald, das in Europa einmalig ist, schweren
Schaden zufügen. Es ist aus den Planungsunterlagen nicht ersichtlich, wie diese
Konflikte verhindert werden sollen.
Zu Punkt 3
Elsterflutbett vom Palmengartenwehr bis zur Einmündung des Pleißeflutbetts
in das Elsterflutbett
Konflikte mit dem Trainingsbetrieb der Wassersportler
Begründung
Zwischen Elsterwehr und Deutschem Eck sind bis zu 150 Wassersportler gleichzeitig
unterwegs. Hier besteht für die Kanu-Rennsportler die Gefahr, ihre Trainingsstrecke
zu verlieren. Die Bugwellen der Motorboote und die dadurch einhergehende
Verengung auf dem Elsterflutbett kann gerade für das Anfängertraining zum großen
Problem werden.
Zu den Punkten 6. bis 9
6. Floßgrabens von seiner Einmündung in die Pleiße zum Auslauf des
Waldbades Lauer
7. Auslauf des Waldbades Lauer zwischen FIoßgraben und Waldbad Lauer
8. Waldbad Lauer
9. Auslauf des Cospudener Sees zwischen Waldbad Lauer und der Schleuse am
Nordstrand Cospuden
hier kann kein Motorbootverkehr zugelassen werden !!!!
Begründung
Der gesamte Bereich des Floßgrabens gehört zu den artenreichsten Gebieten des
Auwaldes, er berührt das NSG „Elster- und Pleiße-Auewald“, dort befinden sich auch
der Eisvogel als streng geschützet Art, er hat hier optimale Voraussetzungen seine
Brutröhren in die Steilwände zu graben und durch das langsam fließende Wasser
Fische zu jagen. Große Teile des Floßgrabens sind zu schmal und zu flach, der
Bereich der Batschke, der einen natürlichen Teil des Floßgrabens darstellt, zeichnet
sich durch ein stark mäandrierenden Lauf aus. Da der Floßgraben teilweise nur 4 m
breit und 30-40 cm tief ist, kann es hier keine Durchfahrt für Motorboote und
Fahrgastschiffe geben, die mindestens 6m Breite und 60cm Tiefe benötigen. Ohne
einen Gewässerausbau und den Bau von Taschen, um Bootsbegegnungen zu
ermöglichen, ist ein Motorbootsverkehr auf dem Floßgraben nicht möglich. Ein
Ausbau wird aber grundsätzlich abgelehnt, da dadurch dieser wertvolle Bereich des
Auwaldes zerstört wird. Stattdessen sollte dieser Bereich dem naturverträglichen
Betrieb von Paddelbooten vorbehalten sein. Die Erfahrbarkeit des wertvollen
Naturraumes kann nur in der Form des geringsten Einflusses auf dieses Gebiet
stattfinden, zerstören wir aber diesen wertvolle Bereich durch Motorboottourismus
werden wir diese wertvolle Naturerfahrung nicht mehr machen können.
Speziell im Waldbad Lauer gibt es große Sumpf- und Gelegezonen, in denen viele
Wasservögel brüten, da das Gewässer nicht sehr groß ist, können hier Motorboote
den erforderlichen Abstand zum Schutz brütender Vögel nicht einhalten: Wird die
Fluchtdistanz unterschritten, verlassen brütende Vögel ihre Nester und die Eier
kühlen so stark aus, dass sie absterben, wenn bei starkem Bootsverkehr die Störung
länger andauert. Vor Booten fliehende Jungvögel erschöpfen so schnell, dass sie
anfälliger für Krankheiten und Raubfeinde werden oder auch bei länger dauernden
Störungen durch starken Bootsverkehr an Erschöpfung sterben (bzw. zu Tode
gehetzt werden). Hier muss auch gesichert werden, dass kleine
muskelkraftbetriebene Boote einen Sicherheitsabstand einhalten.
Außerdem wird das Waldbad in der Saison intensiv zum Baden genutzt und
Motorbootverkehr könnte zu Störungen und Verunsicherung von Schwimmern
führen.
Es muss auch beachtet werden, dass auf den sensibelsten Abschnitten des
Floßgrabens sich das Verhalten von Paddelboottouristen an den hohen Schutzzielen
dieses Gebietes orientiert.
Auch wird die zu erwartende Lärmentwicklung durch motorangetriebenen
Sportbootverkehr sowie die zu erwartende extensive Zunahme des gesamten
Schiffverkehrs weitere negative Auswirkungen auf das Habitat haben. Ein wichtiger
Schutzraum droht damit verloren zu gehen.
Wie die oben bereits angedeuteten Nutzungskonflikte gelöst werden können, wird an
keiner Stelle ersichtlich.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Kasek
Vorstandsvorsitzender BUND Regionalgruppe Leipzig

Markus Kellermann
Stellvertretender Vorsitzender BUND Regionalgruppe Leipzig


Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/browse/14/artikel/rg-leipzig-stellungnahme-zur-erklaerung-der-schiffbarkeit-auf-dem-kurs-1-des-touristischen-gewaesse/