21. März 2017

B-Plan Nr. 05/2016 Weinböhla „Wohnbebauung Schindlerstraße“

Von: BUND RG Radebeul

Sehr geehrter Herr Bendel,

 

wir bedanken uns für die Bereitstellung der Planungsunterlagen und nehmen Stellung wie folgt:

 

Es erstaunt uns, dass ein neu aufzustellender B – Plan in seinen Abgrenzungen nicht mit der Abgrenzung im derzeit in Aufstellung befindlichen FNP übereinstimmt.

 

Das Gebiet eignet sich aufgrund der Lärmbelastung aus unserer Sicht nur bedingt für eine Wohnbebauung. Die unmittelbare Nachbarschaft der Bahnstrecke (Güterverkehr) erfordern zumindest eine Lärmschutzwand, wie sie auch zur anderen Seite der Bahnstrecke besteht. Die einseitige Lärmschutzwand hat den Effekt der zusätzlichen Belastung des in Frage kommenden Gebietes.

 

Die Schindlerstraße ist zur Zeit sehr schmal und verfügt nicht über Gehwege. Sie ist als Erschließungsstraße daher ungeeignet und müsste erst ausgebaut werden. Dies ist im B - Plan zu berücksichtigen.

 

Die Entfernungen zu Straßenbahn und RB-Halt sind laut Entfernungsmessung per Fahrrad größer als im vorliegenden Entwurf angegeben. Damit ist die Anbindung an den ÖPNV nicht ganz so günstig wie dargestellt.

 

Im Entwurf des FNP ist eine Streuobstwiese und ein Halbtrockenrasen als besonders geschützte Biotope erwähnt. Diese sind in der Planung bislang nicht berücksichtigt. Im Zweifelsfalle ist eine Biotopfeststellung durchzuführen.

 

In der Umweltprüfung sind insbesondere die Zauneidechse, Avifauna und Fledermäuse zu berücksichtigen, ebenso Totholz bewohnende Arten.

 

Die im Gestaltungsplan eingetragenen „Bestandsbäume“ scheinen lediglich die zu erhaltenden Bestandsbäume zu sein. Der aktuelle Bestand der Bäume ist zu erfassen.

 

Wir würden es begrüßen, wenn das Gebiet statt einer Bebauung als Ausgleichsfläche (Pflegemaßnahmen Halbtrockenrasen, Anreicherung Lebensraumstrukturen, Streuobst) für zukünftige Eingriffe andernorts zur Verfügung stünde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heyduck

Vorsitzende OG Radebeul; B.U.N.D. e.V.

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