BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


18. April 2017

Beteiligung d. Behörden u. Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB Bebauungsplan Nr. 01/2014 „Wohnbauvorhaben Auenblick in Niederwiesa“

 

Ihr Schreiben vom 13. März 2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung an diesem Verfahren.Wir stimmen dem geplanten Bauvorhaben zu, mit dem Einwand, das nur einheimische Gehölze und alte Sorten bei Obstbäumen gepflanzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Sergej Sanwald

BUND LV Sachsen e.V., Baumschutz

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/browse/2/artikel/beteiligung-d-behoerden-u-traeger-oeffentlicher-belange-nach-4-abs2-baugb-bebauungsplan-nr-0/