BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


10. April 2017

Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Chemnitzer Modell Stufe 2. Ausbau Bahnhof Chemnitz-Süd(a) – Bahnhof Thalheim (e) und Bahnhof Zwönitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Verbesserung des Nahverkehrsangebotes auf der Bahnstrecke Chemnitz – Aue durch die Erweiterung des Chemnitzer Modells wird von Seiten des BUND als positiv gesehen.

Die durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie zeigt die Konfliktpunkte in Bezug auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Landschaft, Luft und Klima durch folgende Maßnahmen auf

·         dem Ausbau der Zweigleisigkeit       

·         dem Ausbau bzw. Neubau von Haltepunkten

·         der Schaffung neuer ÖPNV-Flächen

·         dem Abriss von älteren Gebäuden,

·         dem Neubau und Sanierung von Durchlässen

·         zu dem Abriss, Neubau und Sanierung von Brücken,

 

Außerdem kommt es zu funktionalen Eingriffen in das Überschwemmungsgebiet der Zwönitz durch erneute Versieglungsmaßnahmen.

Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans wurden die unvermeidbaren Beeinträchtigungen analysiert und entsprechende Schutzmaßnahmen aufgezeigt.

Ebenso wurde eine Ausgleichsbilanzierung durchgeführt.

Zu den schon vorgeschlagenen Maßnahmen fordern wir folgende Änderungen.

Gestaltungsmaßnahme G/A1Straßenbegleitgrün

Rasensaaten sind durch artenreiche standortgerechte Wildblumen-Gras Mischungen zu ersetzen.

Begründung:

Es ist nicht erforderliche Straßenbegleitgrün während der Vegetationsperiode mehrfach zu mähen. Eine Mahd ab Juni und eine späte Nachmahd ab Oktober ist ausreichend. Aus diesem Grund können hier artenreiche Aussaaten eingesetzt werden, um die biologische Wertigkeit weiter zu erhöhen.

Ausgleich von Versiegelungen im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Zwönitz

Momentan sind Ausgleichsmaßnahmen in Erlbach-Kirchberg und der Gemarkung Schlosschemnitz/Küchwald vorgesehen.

Wir empfehlen dringend Flächenversiegelungen im Einzugsbereich der Zwönitz auch in diesem Gebiet bzw. im Bereich der Zuläufe der Zwönitz auszugleichen.

Begründung:

Überschwemmungsgebiete dienen u.a. dem funktionalen Erhalt von natürlichen Pufferzonen und Rückhaltemöglichkeiten im Einzugsgebiet eines Flusses. Die hier vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen dienen zwar dem Ausgleich der Schutzgüter Pflanzen und Tier, erhalten aber nicht die Schutzfunktion des Überschwemmungsgebietes der Zwönitz! Durch erneute und nicht in diesem Gebiet ausgeglichenen Neuversiegelungen kommt es zu einem schnelleren Wasserabfluss und dem Verlust der natürlichen Bodenfunktion.

Wir fordern, dass Neuversieglung auch mit Entsiegelung im Einzugsbereich der Zwönitz ausgeglichen werden muss!

Alternativ können Maßnahmen

·         zur Verbesserung der Wasseraufnahmefähigkeit von Böden

wie Schaffung, Erweiterung oder Renaturierung von Feuchtflächen im Bereich des Zwönitztales

·         oder die Wiederherstellung von Erlenbrüchen

·         oder die Sicherung von Flächen zur natürlichen Fluss-Entwicklung

durchgeführt werden.

Der artenschutzfachliche Fachbeitrag ist als potential Analyse durchgeführt wurden. Das aufgezeigte Habitat-Potential ist im gesamten Untersuchungsgebiet gegeben.

Wasseramsel, Eisvogel, Gebirgsstelze konnten mehrfach im gesamten Gebiet nachgewiesen werden. Durch Spuren-Funde wurde der Fischotter vermehrt in den letzten Jahren vor allen im Bereich FND Dachsberg und im FFH Gebiet Zwönitztal unweit des Bahnhofes Dittersdorf festgestellt.

Aus diesem Grund ist besonders auf Nistmöglichkeiten im Bereich von Brücken und Durchlässen zu achten. Vor allem Sanierungen von alten Stützmauern und Brückenpfeilern oder der Wegfall von Stahlträgerkonstruktionen führt zu einem Verlust von Brutmöglichkeiten und ist auszugleichen.

Bei der Sanierung von Durchlässen ist weiterhin auf die volle Durchgängigkeit zu achten (keine Gitter!), die Vorgaben ottergerechter Brücken sind bei Neubauten zu erfüllen.

Bei der Anlage von Ruderalflächen und/oder Entwicklungsflächen sollten Samen von Nachtkerze und Wilder Möhre mit ausgebracht werden um den Wegfall dieser Biotope schnell ausgleichen zu können. Pflanzengesellschaften trockenwarmer Standorte sind oftmals Nektar und Futterpflanzen von Schmetterlingen (Schwalbenschwanz, Bläulinge) und anderer Insekten (auch Nachtfalter) und erfüllen somit auch eine erhebliche Funktion in der Nahrungskette der vorkommenden Fledermausarten im Bereich des FFH Zwönitztal.

Als besonders wichtig sehen wir die vorzeitige Entwertung von Quartiers und -Niststrukturen, sowie die Baubegleitendes Kontrolle und Sichtung von potentiellen Fledermausquartieren und Nistmöglichkeiten. Aus Erfahrung wissen wir, das in diesem Punkt die Praxis und aufgeführter Maßnahmenkatalog am weitesten auseinandergehen und fordern darum eine genaue Festschreibung eines geeigneten Fachbüros bzw. ausreichend verfügbarer anderer Spezialisten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Peggy Toth

BUND Regionalgruppe Thalheim

Stellungnahme als PDF herunterladen

 

 


Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/browse/2/artikel/planfeststellungsverfahren-fuer-das-bauvorhaben-chemnitzer-modell-stufe-2-ausbau-bahnhof-chemnitz-s/