25. Januar 2017
OG Radebeul: Bauleitplanung der Gemeinde Weinböhla: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, erneute Beteiligung
Sehr geehrter Herr Bendel,
wir bedanken uns für die Bereitstellung der Planungsunterlagen und nehmen Stellung wie folgt:
Im nun vorliegenden Entwurf wird zwar auf die Ausweisung des Wohngebiets Moritzburger Str. / Forststr. verzichtet, die verbliebenen Gebiete werden aber zum Teil beträchtlich vergrößert, so dass von einer erhöhten Versiegelungsrate auszugehen ist. Wir lehnen dies insbesondere in den Fällen, in denen sich das ökologische Konfliktpotential dadurch erhöht, ab.
Die zentrumsnahe Verdichtung wird nach wie vor nicht konsequent angestrebt, stattdessen wird der Zersiedelung entlang bestehender Straßen Vorschub geleistet. Damit wird weiterer motorisierter Individualverkehr induziert. Zukunftsfähige Planung beinhaltet zentrumsnahe Abrundung der vorhandenen Bebauung mit kurzen Wegen zum ÖPNV. Dies wird hier nach wie vor nicht erreicht. Die Begründung, betreffende Flächen befänden sich zur Zeit nicht im Eigentum der Gemeinde, bzw. die Flächeneigentümer hätten zur Zeit abweichende Vorstellungen von der Flächennutzung (siehe Abwägungsbeschluss), ist angesichts der voraussichtlichen Geltungsdauer des FNP nicht stichhaltig. Ebenso wie hinsichtlich der Biotopausstattung sind im Laufe der Geltungsdauer Veränderungen möglich, so dass der Ist – Zustand auch bei dieser Thematik nicht ausschlaggebend sein kann – oder aber der Ist – Zustand wäre zwingend auch bei der Biotopausstattung zu berücksichtigen.
Wohngebiete in bereits vorbelasteten Bereichen entlang stark befahrener Straßen neu auszuweisen sollte im Interesse der Gesundheit der zukünftigen Bewohner vermieden werden.
Da eine Biotopfeststellung durch die Untere Naturschutzbehörde erst im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt werden soll (siehe Abwägungsbeschluss), verstehen wir nun nicht, auf welcher Basis die Einschätzung des ökologischen Konfliktpotentials nun zu teilweise anderen Ergebnissen als im vorigen Entwurf kommt. Erstaunlicherweise ist nun in mehreren Fällen kein ökologisches Konfliktpotential mehr vorhanden. Wir zweifeln dies an!
Auch wenn der Flächennutzungsplan noch nicht abschließend über die Umsetzung der Wohnbebauung entscheidet, sind doch Flächen, bei denen massive Planungsschwierigkeiten durch die Vorgaben des Naturschutzes gegeben sind, sinnvollerweise nicht als bebaubar auszuweisen. Der FNP suggeriert einerseits, dass eine Bebauung grundsätzlich möglich ist, andererseits soll der FNP als verlässliche Planungsgrundlage dienen. Das ist aber nicht der Fall, wenn eine im FNP als Wohnbebauung festgelegte Fläche vorhersehbar nicht ohne weiteres bebaut werden darf.
Der Umgang mit dem Wohngebiet Dresdner Str. / Schwarzer Weg zeigt dies ganz deutlich: Der in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan sieht vor, dass ein gesetzlich geschütztes Biotop überbaut werden soll. Man geht offensichtlich davon aus, dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Die Voraussetzungen für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung sind aber nicht gegeben.
Wir bleiben aus diesen Gründen bei unserer Forderung, die Ausweisung der neuen Wohngebiete noch einmal zu überdenken und nach geeigneteren Flächen am Rand des alten Ortskernes zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Heyduck
Vorsitzende OG Radebeul, B.U.N.D. e.V.
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