BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


18. Januar 2017

Planfeststellungsverfahren: Meißner Straße in Radebeul, Ausbau zw. Gleisschleife Radebeul – Ost u. E.-Bilz-Str.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gegen eine Sanierung der Meißner Straße inklusive des Gleiskörpers, verbunden mit einer geringfügigen Straßenverbreiterung, haben wir keine grundsätzlichen Einwände. Wir begrüßen die Wahl der Vorzugsvariante.

Sämtliche Maßnahmen zu Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Umweltbeeinträchtigungen sind unbedingt durchzuführen und zu überwachen. Insbesondere eine Überwachung des Schutzes von Gehölzen ist erfahrungsgemäß dringend erforderlich.

Allerdings ist die Anzahl der Baumpflanzungen nicht geeignet, die Zahl der Baumfällungen zu kompensieren. Üblich ist ein Verhältnis von 1:3, welches hier nicht eingehalten wird. Weitere Standorte finden sich in den Nebenstraßen in Radebeul Ost. Laut dem Übersichtsplan Straßenbäume der Stadt Radebeul vom 03.04.2007 soll die Meißner Straße im gesamten Verlauf neu begrünt werden. Eine Umsetzung dieses Vorhabens ist zu prüfen.

Bei Verlust und Ersatz der Hecken wurden die Heckenbreiten nicht berücksichtigt; auf diese Weise kann nicht nachvollzogen werden, inwieweit der Ersatz tatsächlich ausreichend ist.

Die Lage von Maßnahme 14 ist nicht dargestellt (Maßnahmeblatt: keine Angabe) weshalb der Umfang und die Qualität der Maßnahme nicht nachvollziehbar sind.

Es ist zu prüfen, ob die Ameisen nicht in größerer Nähe zum Entnahmeort angesiedelt werden können. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte dies begründet werden.

Statt Radschutzstreifen sollten Radfahrstreifen angelegt werden. Diese müssen zwar etwas breiter sein, aber da in diesem Fall die Entwässerungsrinne mitgerechnet werden kann (obwohl sie in beiden Fällen zum Radfahren nicht geeignet ist), relativiert sich der Flächenbedarf. Der Nachteil für den motorisierten Verkehr ist unerheblich, da der Verkehr nach Realisierung der Maßnahme ohnehin frei fließt, weil die STB beschleunigt wird, so dass dann das rechte Überholen der STB nicht mehr nötig ist. Damit kann ein Überfahren der Markierung des Radstreifens verboten werden (durchgezogene Linie beim Radfahrstreifen).

Im Kreuzungsbereich August – Bebel – Str. / Meißner Str. sollte ein Aufstellbereich für Radfahrer oder zumindest eine Radfahrerfurt mit vorgezogener Haltelinie vorgesehen werden.

Wir sehen keine Veranlassung, in der Freiligrathstraße zukünftig Zweirichtungsverkehr zu gestatten.

Außerdem ist zu prüfen, ob durch die verschmälerte Zufahrt der Louisenstraße nicht ein Unfallrisiko entsteht, dem durch eine Unterbindung der Abbiegemöglichkeit Richtung Louisenstraße im stadtauswärtigen Verkehr vorzubeugen wäre.

Der Wegfall von Parkplätzen an der Meißner Straße ist grundsätzlich zwar zu verschmerzen, erhöht aber den Parkdruck inklusive Parksuchverkehr in den Nebenstraßen. Die Parkplätze werden nicht nur von den unmittelbaren Anwohnern genutzt sondern in erheblichem Maß auch von Einkäufern (Hauptstraße).

Während der Baumaßnahme sollten für die Umleitungsstrecke provisorische LSA aufgestellt werden, insbesondere im Bereich der Schillerschule.
Außerdem wäre eine vorübergehende neue Verkehrsführung auf dem Albertplatz zu empfehlen, der bereits heute für alle Verkehrsteilnehmer sehr unübersichtlich ist, um Unfällen vorzubeugen. Denkbar wäre beispielsweise nur das Abbiegen in die Anliegerstraßen zu erlauben, nicht aber das Einbiegen (mit Ausnahme der nördlichen Louisenstraße).

Mit freundlichen Grüßen

Heyduck

Vorsitzende OG Radebeul

B.U.N.D. e.V.

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/browse/4/artikel/planfeststellungsverfahren-meissner-strasse-in-radebeul-ausbau-zw-gleisschleife-radebeul-ost/