14. November 2016

RG Bautzen: Grundstück: Matschenstraße, 02733 Cunewalde

Anhörung nach § 63 Abs. 2 Ziff.8 BNatschG i.V.m. § 33 SächsNatSchG zum Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatschG von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Oberlausitzer Bergland“ für die Errichtung eines eingeschossigen Funktionsgebäudes mit flachgeneigtem Dach

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts entsprechend § 63 Abs. 2 Ziff.8 BNatSchG zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Bautzen autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.

Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen aus natur- und umweltschutzfachlicher sowie –rechtlicher Sicht teilen wir Ihnen mit, dass der BUND hinsichtlich des Antrages auf Befreiung von den Festsetzungen des LSG „Oberlausitzer Bergland“ bezüglich der Errichtung des eingeschossigen Funktionsgebäudes im Wesentlichen keine Einwände erhebt.

Die beplante Fläche am Ortsrand von Cunewalde ist stark anthropogen geprägt (aufgeschütteter Bereich) und als naturfern einzustufen. Das neue Gebäude soll im Nahbereich eines bereits vorhandenen Funktionsgebäudes errichtet werden. Aufgrund der Vorprägungen und der aktuellen Nutzung als Funktionsfläche mit intensiver Pflege ist die Bedeutung für den Naturhaushalt gering.

Durch die Errichtung des Gebäudes wird eine wasserdurchlässig befestigte Funktionsfläche von ca. 146 m2 dauerhaft überbaut und versiegelt. Darüber hinaus wird eine intensiv gepflegte Grünfläche von ca. 80 m2 wasserdurchlässig befestigt. Das Bauvorhaben macht die Beseitigung von 2 ca. 15 Jahre alten Laubbäumen erforderlich.

Ein teilweiser Ausgleich der Flächenneuversieglung und –befestigung soll durch gestalterische Neuordnung auf einer Fläche von ca. 220 m2 erfolgen. Es ist geplant, davon ca. 140 m2 bisher überwiegend wasserdurchlässig befestigter Fläche zu entsiegeln und zu begrünen. Wir empfehlen, die neu angelegte Grünfläche extensiv zu pflegen (Mahd 2 x jährlich).

Durch die Neupflanzung einer Baumgruppe aus 3 Laubbäumen und einer wegbegleitenden Strauchpflanzung -verwendet werden laut Pflanzliste einheimische standorttypische Gehölze- kann der Eingriff in Natur und Landschaft angemessen ausgeglichen werden.

Diese Stellungnahme verliert ihre Gültigkeit, wenn wesentliche Änderungen am Projekt vorgenommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schmidt

Vorstandsvorsitzende

BUND-Regionalgruppe Bautzen

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