BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


28. Juli 2016

RG Zwickau: Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz an der Zwickauer Mulde in Zwickau

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BUND-Regionalgruppe saubere Luft Zwickau bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Die Landestalsperrenverwaltung (LTV) hat nach den Hochwasserereignissen an der Zwickauer Mulde auch im Stadtgebiet der Stadt Zwickau schrittweise mit einer Instandsetzung der 2002 im Zuge des Hochwassers stark beanspruchten Teiche und der Verbesserung der Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen. Zu nennen wären verschiedene Baumaßnahmen bzw. Ertüchtigungen, wie sie in den letzten Jahren stattgefunden haben u.a. an der Teichanlage in der Bockwarer Senke, der Rückstausicherung für den Moritzbach, einer Schaffung von neuen Überflutungsflächen zwischen den Zwickauer Stadtteilen Crossen und Mosel. Insofern gliedert sich das hier geplante Vorhaben HW-Schutz an der Zwickauer Mulde in Zwickau linksseitig beginnend an der Parkanlage „Neue Welt“  Fluss- km 83+853 bis Fluss- km 84+160 Zwickauer Mulde im Stadtteil Zwickau - Pölbitz in die Reihe dieser Maßnahmen zum Schutz des Stadtgebietes vor Überschwemmungen durch eine Verbesserung der Standsicherheit des dortigen Teiches ein. Schutzziele im Hinterland dieses Abschnittes wären eine Gewerbe- und Mischgebietsbebauung an der Leipziger Straße, eine großflächige und zusammenhängende Misch- und Wohngebietsbebauung westlich der Leipziger Straße und das Pumpwerk an der Dorotheenstraße. Bei Überschwemmung dieser Flächen wären auch äußerst kritische Bereiche wie z. B. eine Tankstelle betroffen. Auf dem Teich selbst ist ein Radweg, er stellt mit der Nähe zum Park der „Neuen Welt“ einen Teil eines beliebten Naherholungsgebietes für die Stadt Zwickau dar. Im Genehmigungsplan wurden vier Sanierungsvarianten diskutiert:

Die aufgeführte Variante 0 würde ein Fortbestehen der bisherigen Verhältnisse bedeuten, ohne Sanierung und Verbesserung des Hochwasserschutzes am Deichabschnitt.

Bevorzugt ist seitens der Planungsebene die Variante 4, der nach den uns vorliegenden Informationen auch aus Gründen der Schonung der Natur und des Naherholungscharakters der Vorzug gegeben werden sollte. Zum einen kann im Vergleich eine – wenn auch geringfügige- Minimierung der Baumfällungen aufgrund planerischer Anpassungen im Verlauf des Deichschutzstreifens erreicht werden, wobei Ausgleichspflanzungen für die zur Deichsanierung notwendigen Fällungen z.T. durch das Anpflanzen von Weidenrechen direkt am neuen Uferbereich entsprechend vorgenommen werden sollen. Trotz allem wird die Fällung der großen Gehölze nach unserer Auffassung die Charakteristik des Naherholungsgebietes verändern. Im Zusammenhang mit den Naherholungsaspekten im Stadtgebiet und auch vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen zum sommerlichen Hitzeschutz in Stadtgebieten wären nach unserer Auffassung nicht nur geplanten flächige Gehölzanpflanzungen im Muldenvorland mit dem Ziel einer Habitatverbesserung in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL (Maßnahmennummer E1) als notweniger Ausgleich vorzunehmen, sondern es könnten parallel zu o.g. Maßnahmen auch entsprechende Anpflanzungen von Gehölzen als Kompensation der baubeding notwendigen Beeinträchtigungen des Naherholungsgebiets im Stadtgebiet planerisch in Erwägung gezogen werden.

Notwendige Schutzmaßnahmen für die bestehenden Gehölze (Baumschutz) in der Bauphase wie eine Aufstellung von Schutzzäunen zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen nach DIN 18920 sind aufgenommen. Zum Schutz der Tierarten wird auf Laich und Wanderzeiten Rücksicht genommen, so dass die Baufeldfreimachung für die angestrebten Baumaßnahmen sich auf einen Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erstrecken wird. Aus dem

beigefügten artenschutzrechlichen Fachbeitrag (29.2.2016) lassen sich aus fachlicher Sicht § 44 (1) BNatSchG keine Verbote ableiten.

In Abwägung der dringenden Notwendigkeit eines ausreichenden Hochwasserschutzes für die dichtbesiedelten Stadtgebiete rund um die Leipziger Straße mit entsprechenden Industrieansiedlungen ist eine Deichertüchtigung in diesem Abschnitt alternativlos. Unserer Betrachtung und diesen Hinweisen liegt der uns übersandte Genehmigungsplan zum Hochwasserschutz der Stadt Zwickau Zwickauer Mulde linksseitig beginnend an der Parkanlage „Neue Welt“ Fl.-km 83+853 bis Fl.-km84+160 mit dem Bearbeitungsstand 30.Juni 2016 der LTV zu Grunde. Eigentums- und baurechtliche Belange sind bei unseren Betrachtungen nicht berücksichtigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Annette Gruschwitz

BUND-RG saubere Luft Zwickau

 

Diese Stellungnahme als PDF herunterladen


Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/browse/5/artikel/planfeststellungsverfahren-hochwasserschutz-an-der-zwickauer-mulde-in-zwickau/