BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


19. August 2016

RG Vogtland: Stellungnahme zur endgültigen Unterschutzstellung Landschaftsschutzgebiet „Taltitz-Unterlosaer Kuppenland (LSG) im Vogtlandkreis

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Vogtland autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.

Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, Teilbereiche der  mittelvogtländischen Kuppenlandschaft südlich Plauen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Taltitz-Unterlosaer Kuppenland“ auszuweisen. Das zur endgültigen Unterschutzstellung vorgesehene Areal zwischen der Stadt Plauen und den Ortschaften Unterlosa, Taltitz und Meßbach wurde bereits im Oktober 2014 einstweilig sichergestellt.

Die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes im vorliegenden Raum wird grundsätzlich positiv beurteilt. Sie dient dem Schutz eines vielgestaltigen, besonders strukturreichen Landschaftsraumes, der sowohl als stadtnaher Erholungsraum als auch für den Arten- und Biotopschutz sehr hohe Bedeutung besitzt. Als eine der wesentlichsten aktuellen Gefährdungen, die zu nachteiligen Auswirkungen auf das landschaftliche Erscheinungsbild und maßgeblichen Beeinträchtigungen der hier vorkommenden Arten führen würde, soll besonders die Errichtung von Windenergieanlagen durch die Rechtsverordnung ausgeschlossen werden (Verordnungsentwurf, § 4 Verbote, Würdigung Abschnitt 7.1 Gefährdung durch die Errichtung von Windenergieanlagen).

Erhebliche Bedenken bestehen jedoch bezüglich des vorgesehenen, wesentlich zu gering bemessenen Flächenumgriffs des Schutzgebietes. Umfangreiche Teile der besonders schutzwürdigen und schutzbedürftigen Landschaft im Bereich des  Oberlosa-Meßbacher Kuppenlandes bleiben bei der derzeitigen Abgrenzung des LSG unberücksichtigt. Bereits im Sommer vergangenen Jahres haben die Naturschutzverbände und Naturschutzbeauftragten des Vogtlandkreises das Landratsamt im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Schutzgebietskonzeption konkret auf diese Defizite im vorliegenden Bereich hingewiesen (gemeinsames Schreiben vom 26.08.2015). Die Berücksichtigung der betroffenen Flächen südlich Meßbach zwischen der Ortsverbindungsstraße Taltitz-Meßbach, der K 7864 (angrenzendes LSG „Talsperre Pirk“) und der B 173 (angrenzendes NSG „Burgteich“) im Rahmen des Schutzgebietskonzeptes war hierauf von Seiten des Landratsamtes ausdrücklich befürwortet worden (Schreiben des Herrn Landrates Keil vom 29.09.2015). Es ist unverständlich, dass bei der nunmehrigen konkreten Schutzgebietsausweisung das genannte Areal wiederum unberücksichtigt bleiben soll. Nach den Ausführungen in der vorliegenden Würdigung (Abschnitt 8.2, S. 55 und 59) wurde die Abgrenzung so vorgenommen, dass hierdurch die Planungsvorschläge zur Errichtung von Windenergieanlagen in diesem Teilbereich nicht gefährdet werden.

Es wird die möglichst vollständige Einbeziehung des gesamten südwestlichen Teils der Oberlosa-Meßbacher Kuppenlandes in das Landschaftsschutzgebiet gefordert, zumindest jedoch des an das LSG „Talsperre Pirk“ unmittelbar anschließenden Gebietes nördlich der K 7864 zwischen der Ortsverbindungsstraße Meßbach-Taltitz und der B 173 sowie dem daran angrenzenden NSG „Burgteich“. Als gleichermaßen bedeutsames Areal dieses geschlossenen, bislang noch unbeeinträchtigten Landschaftsraumes sind diese Flächen unbedingt zu berücksichtigen. Nur so ist ein wirksamer Schutz i. S. des formulierten Schutzzweckes zu gewährleisten, werden wesentliche Teile des schutzwürdigen Landschaftsraumes erfasst und die notwendigen räumlichen Verbindungen zu den angrenzenden Schutzgebieten gesichert. Zugleich wird verhindert, dass durch potenziell zu erwartende Eingriffe durch die Errichtung von Windenergieanlagen gerade in diesem Bereich der Schutz in großen Teilen des übrigen Gebietes sowie in den benachbarten Schutzgebieten auf Grund der massiven Fernwirkung auf Landschaftsbild und Lebewelt obsolet wird. Die neuen Planentwürfe der Regionalplanung zur möglichen Ausweisung des Areals als Gebiet für die Windenergienutzung besitzen im derzeitigen Stadium keine Rechtswirksamkeit. Eine Sicherung „in Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung“ ist nur über eine raumordnerische Untersagung durch die höhere Raumordnungsbehörde möglich. Im Ergebnis der öffentlichen Anhörung und massiv eingegangenen Kritik wurde bereits eine umfangreiche Überarbeitung gerade der Planinhalte zur Windenergienutzung angekündigt. Insofern sind neben den Zielen des Landesentwicklungsplanes und Landschaftsprogramms Sachsen weiterhin die Vorgaben des Regionalplanes und Landschaftsrahmenplanes Südwestsachsen maßgebend, welche einen uneingeschränkten und zusammenhängenden Schutz des vorliegenden Landschaftsraumes für Natur, Landschaft und Landschaftserleben vorgeben und die Errichtung von Windenergieanlagen ausschließen. Einer möglichen Weiterverfolgung der Planungsvorstellungen zur Windenergienutzung im betroffenen Bereich stehen zudem massive natur- und artenschutzrechtliche Belange entgegen, denen durch die Regionalplanung im weiteren Planungsprozess Rechnung zu tragen ist.

Nach der Schutzgebietskonzeption des geltenden Regionalplanes ist die ausdrückliche Einbeziehung von Flächen nördlich der K 7864 und die Herstellung des direkten räumlichen Anschlusses insbesondere an das bestehende LSG „Talsperre Pirk“ vorgesehen. Die sich westlich anschließenden Teilbereiche des Oberlosa-Meßbacher Kuppenlandes zwischen dem NSG „Burgteich“, dem Elstertal und dem Teichbachtal sowie um den Hirtenpöhl sind darüber hinaus als LSG-Untersuchungsgebiet ausgewiesen. Nach den hierzu formulierten textlichen Vorgaben soll die Ausweisung von Schutzgebieten so erfolgen, dass gefährdete Arten und Ökosysteme sowie charakteristische Landschaften der Region wirksam geschützt, Funktionen des Naturhaushaltes berücksichtigt und die Entwicklung des regionalen ökologischen Verbundsystems gefördert werden (Regionalplan  2008, Fachplanerische Inhalte der Landschaftsrahmenplanung, Pkt. 2.2.2). Der Entwurf des Regionalplanes der Region Chemnitz beinhaltet vergleichbare inhaltliche Vorgaben für die Weiterentwicklung des Schutzgebietsnetzes. Landschaftsschutzgebiete sollen danach so ausgewiesen werden, dass sie mit den Schutzbedürftigen Bereich für Landschaftsbild/Landschaftserleben korrespondieren und einen stützenden Rahmen für den großräumig übergreifenden Biotopverbund bieten.

Neuausweisungen bzw. Erweiterungen von Landschaftsschutzgebieten sollen vorzugsweise u. a. in folgenden Räumen erfolgen:

Diese fachplanerischen Vorgaben werden bei der Ausweisung des vorliegenden LSG bislang völlig ungenügend berücksichtigt.

Von grundlegender Bedeutung ist ein gut vernetztes Schutzgebietssystem auf Grund  der dramatischen Zunahme der Gefährdung wildlebender Arten zudem  für die Sicherung funktionsfähiger Lebensräume in der weitgehend intensiv genutzten Kulturlandschaft. Besonders die Arten und Ökosysteme offener und halboffener, landwirtschaftlich genutzter Landschaften unterliegen derzeit der stärksten Gefährdung infolge Nutzungsintensivierung, Flächenversiegelung und Lebensraumfragmentierung.

Folgende Schutzaspekte gemäß Verordnungsentwurf, § 3 begründen die Einbeziehung der  beschrieben Flächen westlich der Ortsverbindungsstraße Meßbach-Taltitz in das Landschaftsschutzgebiet:

 

Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie Schutz von Lebensstätten und Lebensräumen wild lebender Tier- und Pflanzenarten

Die im Verordnungsentwurf angeführten schutz- und pflegebedürftigen Biotopstrukturen mit ihren charakteristischen Artvorkommen finden sich gleichermaßen im Areal westlich der Ortsverbindungsstraße Meßbach-Taltitz, insbesondere extensiv genutzte Grünlandbiotope trockenwarmer Standorte, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen mit dazugehörigen Säumen, naturnahe Gewässer mit entsprechenden Ufer- und Umgebungsstrukturen (Wüster Teich, Quellbereich Milmesbach, Quellgebiet und Oberlauf Gösebach mit anschließendem Grünland frischer bis feuchter Standorte). Im Bereich zwischen B 173 und dem Elstertal sind als besonders wertvolle Bereiche neben dem NSG „Burgteich“ (Umgebungsschutz!) vor allem artenreiche Pöhle wie der Hirtenpöhl, Weinberg und Pfarrberg, zahlreiche weitere Gehölze, Saumstrukturen und Grünlandbiotope sowie das Teichbachtal anzuführen.

Mit der Vielfalt an Biotopstrukturen und in enger räumlich-funktionaler Vernetzung zwischen den einzelnen Lebensräumen besitzt das Areal eine besondere Artenschutzfunktion für Vorkommen zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie als regional bedeutsames Brut-, Rast- und Nahrungshabitat: Das Gebiet ist Lebensraum besonders durch Windkraft gefährdeter Arten wie Rot- und Schwarzmilan, Rohrweihe, Wespenbussard, Schwarz- und Weißstorch, Grau- und Silberreiher, Fischadler, Kiebitz. Die verwendeten faunistischen Datengrundlagen mit Stand 2012 (MultibaseCS-Datenbankauszug) bzw. 2013 (F. Müller, Erhebung im Lunzelbachgebiet bei Unterlosa) entsprechen nicht dem aktuellen Stand. Es liegen umfangreiche neuere Daten des VSO vor, die nach den vorliegenden Unterlagen bei der Vorbereitung der Schutzgebietsausweisung bislang keine Berücksichtigung fanden. Seit vergangenem Jahr finden im vorliegenden Landschaftsraum intensive Erfassungen statt. Die hieraus bereits vorliegenden Daten wurden der UNB zur Verfügung gestellt, neue Daten der noch laufenden Erhebungen werden entsprechend nachgereicht. Neben windsensiblen Vogelarten liegen für das Gebiet um Meßbach auch Nachweise von Fledermausvorkommen aus aktuellen Detektoruntersuchungen durch das Naturschutzinstitut Freiberg vor. Konkrete Angaben sind nach Vorlage der detaillierten Auswertungsergebnisse verfügbar. Bei der Schutzgebietsausweisung ist stärker als bislang zudem die aktuelle Gefährdungssituation der im vorliegenden Landschaftsraum vorkommenden Arten zu berücksichtigen. Nach der bundesweiten Roten Liste der Brutvögel ist u. a. für den Rotmilan (Vorwarnliste) und den Wespenbussard (RL 3) eine zunehmend schlechtere Bestandssituation gegeben. Drei Viertel aller in Deutschland lebenden Offenlandarten gelten inzwischen als gefährdet. Der Schutz noch vorhandener artenreicher Landschaftsräume wie im vorliegenden Bereich ist unter diesem Aspekt vordringlich.

Das Gesamtgebiet ist wesentlicher Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes (LEP 2013; LfUG 2007 - Fachliche Arbeitsgrundlagen für einen landesweiten Biotopverbund sowie Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan der Region Chemnitz 2015, Karte 2.1-11 Großräumig übergreifender Biotopverbund – siehe Auszug in der Anlage). Die reich gegliederte Diabaskuppenlandschaft mit ihrer vielfältigen Biotopausstattung besitzt eine durchgehend hohe bis sehr hohe Bedeutung als Lebensraum einer mannigfaltigen Flora und Fauna sowie als Korridor eines großräumigen Lebensraumverbundes. Im geltenden Regionalplan ist das Gebiet durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Arten- und Biotopschutz gesichert. Die Trockenstandorte im vorliegenden Raum sind hierbei von überregionaler Bedeutung für Sachsen. Für diese sind zahlreiche Pflanzen kennzeichnend, die in anderen Gebieten Sachsens fehlen. Auf Grund der insgesamt herausragenden Bedeutung wurde im Rahmen der Anhörung zum Regionalplan für eine künftig vorwiegende Ausweisung der verbundrelevanten Flächen in diesem Bereich als Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz plädiert.

Mit den beiden hier befindlichen Quellbereichen besitzt besonders das Gebiet südlich Meßbach eine sehr hohe Bedeutung für Funktionen des Gewässer- und Naturhaushaltes. Vor allem der Milmesbach mit seinen Zuflüssen bildet neben dem Eiditzlohbach ein wesentliches und verbindendes Element des vorliegenden Landschaftsraumes. Der nach Süden gerichtete Gösebach stellt über das direkt anschließende LSG „Talsperre Pirk“ die Verbindung zum Eiditzlohbach im Mündungsbereich zur Talsperre her. Das Einzugsgebiet des Milmesbaches ist zudem als Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt. Für einen wirksamen und umfassenden Schutz sollte dieses möglichst vollständig in das LSG einbezogen werden und perspektivisch durch geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen die Durchgängigkeit / Naturnähe im quellnahen Bereich verbessert werden.

 

 

Vielfalt, Eigenart, Schönheit und kulturhistorische Bedeutung der Landschaft

Es handelt sich um einen besonders strukturreichen, unbelasteten Teil der Kuppenlandschaft im Bereich der Plauener Binnenzone, der einen hohen landschaftsästhetischen und kulturlandschaftlichen Wert besitzt. Diese bislang wenig überprägten Teilbereiche der Diabaskuppenlandschaft besitzen mit ihrer spezifischen naturbedingten Eigenart und dem kleinteiligen Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungsstrukturen, Strukturelementen der bäuerlichen und gewerblichen Nutzung sowie sich harmonisch einfügenden ländlichen Siedlungen eine besondere überregionale Bedeutung als gewachsene Kulturlandschaft.

Das Gebiet gehört zu den nur noch in geringem Umfang vorhandenen unbelasteten Landschaften der Region (Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan der Region Chemnitz 2015, Karte 2.5.13 baulich-technogene Prägung / Vorbelastung des Landschaftsbildes - Gebiete außerhalb des visuell geprägten Umfeldes landschaftsbidwirksamer baulicher und technogener Nutzungen). Es ist wesentlicher Teil des zwischen den Städten Plauen und Oelsnitz mit ihrem industriell-gewerblich geprägten Umfeld noch erhaltenen Freiraumes, der insgesamt einem zunehmenden baulichen Nutzungsdruck ausgesetzt ist. Wichtige landschaftliche Verbindungen, die sowohl aus Sicht des Landschaftserlebens als auch aus Sicht des ökologischen Verbundes von Relevanz waren, wurden hierdurch bereits erheblich beeinträchtigt. Es ist deshalb besonders wichtig, das vorliegende Areal als unverzichtbares landschaftliches Bindeglied in den Landschaftsschutz einzubeziehen.

Im direkter Fortsetzung der exponierten Höhen um den Taltitzer Galgenberg bildet der Bereich westlich der Ortsverbindungsstraße Taltitz-Meßbach mit den hier vorhandenen Kleinkuppen einen ausgesprochen landschaftsprägenden Bereich, der zusammen mit dem Galgenberg als landschaftsbestimmendes Element nördlich des Elstertales/Talsperre Pirk wahrnehmbar ist. Dieser exponierte Bereich zeichnet sich durch weitreichende Sichtbezüge über das Elstertal/Talsperrengebiet und zu regional bedeutsamen Aussichtsbereichen wie dem Kemmler im Nordosten und der Planschwitzer Linde südlich der Talsperre Pirk aus. Besonders von diesen Standpunkten aus wird erkennbar, dass es sich um einen geschlossenen Landschaftsraum handelt, der auch im Hinblick auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes nur in seiner Gesamtheit wirksam zu schützen ist.

 

Besondere Bedeutung der Landschaft für die Erholung

Der vorliegende Landschaftsbereich bildet einen wesentlichen Bestandteil des Regionalen Grünzuges südlich Plauen. Maßgebend soll dieser stadtnahe Bereich neben weiteren Freiraumfunktionen u. a. für die landschaftsbezogene Erholung gesichert und entsprechend von funktionswidrigen Nutzungen frei gehalten werden.

Im geltenden Regionalplan ist dieser Bereich als Vorbehaltsgebiet Landschaftsbild / Landschaftserleben ausgewiesen. Auch im Regionalplanentwurf der Region Chemnitz ist dieser weiterhin beinhaltet und hier als Schutzbedürftiger Bereich für das Landschaftsbild / Landschaftserleben dargestellt (Entwurf Regionalplan Region Chemnitz 2015, Karte D – siehe Auszug in der Anlage). Nach den dortigen Vorgaben soll ein zusammenhängendes Freiraumsystem für die landschaftsbezogene Erholung entwickelt werden, welches diese Schutzbedürftigen Bereiche für das Landschaftsbild / Landschaftserleben einbezieht (Entwurf Regionalplan Region Chemnitz, Ku-FZ 20).

Das Gebiet trägt ganz wesentlich zur Vernetzung zwischen städtischen, stadtnahen und überörtlich bedeutsamen Erholungsbereichen bei. Es schließt unmittelbar an das Elstertal bei Kürbitz sowie das Erholungsgebiet Talsperre Pirk an und bietet mit den hier vorhandenen Wanderwegen, darunter überregional bedeutsamen Wegen wie dem Fernwanderweg Eisenach-Budapest und dem Vogtland-Panoramaweg, sowie gering frequentierten, gehölzgesäumten Gemeindeverbindungsstraßen besonders für Wanderer und Radfahrer attraktive Bedingungen. Mit seiner engen räumlichen Verzahnung ist dieser Bereich einerseits ein wichtiger Bestandteil des stadtnahen Erholungsraumes und andererseits ebenso Bestandteil des erholungsrelevanten Nahbereiches der Talsperre. Unter der Dachmarke „Vogtland – Sinfonie der Natur“ setzt gerade das Erholungsgebiet Talsperre Pirk auf die Entwicklung eines sanften Tourismus in einem naturnahen Umfeld. 

Mit der zentralen räumlichen Lage im Bereich des Elsterknies ist das vorliegende Areal zusammen mit der sich westlich und südlich anschließenden, kulturlandschaftlich besonders bedeutsamen Elstertallandschaft ein wichtiges Teilgebiet für den landschaftsbezogenen Tourismus im Vogtland.

Ausgehend von der besonderen Schutzwürdigkeit und im Hinblick auf die akute Gefährdung durch Eingriffe mit erheblichen und großräumig wirksamen Beeinträchtigungen ist die Einbeziehungen dieses Gebietes in den Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes dringend geboten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Ihle

BUND RG Vogtland


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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/browse/5/artikel/rg-vogtland-stellungnahme-zur-endgueltigen-unterschutzstellung-landschaftsschutzgebiet-taltitz-u/