BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


11. Juli 2016

RG Bautzen: Stellungnahme zur Durchführung der Verordnung zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Kottmar“ (VO LSG Kottmar)

 

Errichtung einer Panoramatafel am Hänschberg in Kottmar

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts gemäß §33 Abs. 1 SächsNatSchG zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Bautzen autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.

Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen aus natur- und umweltschutzfachlicher sowie -rechtlicher Sicht teilen wir Ihnen mit, dass der BUND hinsichtlich einer Befreiung vom Errichtungsverbot nach § 67 BNatSchG für die Aufstellung einer Panoramatafel mit den Abmessungen Länge = 120 cm; Breite = 30 cm; Höhe = 90 cm am Hänschberg in Kottmar keine Einwände erhebt.

Mit freundlichen Grüßen

Schmidt

Vorstandsvorsitzende BUND Regionalgruppe Bautzen

 


Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/browse/5/artikel/stellungnahme-zur-durchfuehrung-der-verordnung-zur-festsetzung-des-landschaftsschutzgebietes-kott/