2. Mai 2016
RG Bautzen: 1. Änderung Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Salzenforst“ Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts im Rahmen einer fakultativen frühzeitigen TÖB-Beteiligung zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Bautzen autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.
Der im Oktober 2003 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Salzenforst“ soll auf einer Fläche von rund 42,2 ha überplant werden. Um die Erschließbarkeit des Baufeldes E zu verbessern, soll die Planstraße III in westliche Richtung um 150 m verlängert werden. Die Entscheidung zur 2. Anbindung an die S 100 wurde noch nicht abschließend getroffen. Über die Variante der geplanten Verkehrsflächen wird im weiteren Verfahren entschieden.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen aus natur- und umweltschutzfachlicher sowie -rechtlicher Sicht teilen wir Ihnen mit, dass der BUND hinsichtlich des o.g. Vorhabens im Wesentlichen keine Einwände erhebt. Der Ausbau der Verkehrsflächen sollte mit der für alle Verkehrsteilnehmer sichersten Variante erfolgen. Darüber hinaus sollte der Grad der Flächenneuversieglung so gering wie möglich sein. Erforderliche Neuversieglungen sind in erster Linie durch Entsieglungsmaßnahmen auszugleichen. Eventuell vorhandene Bäume sind zu erhalten und Stamm sowie Wurzelbereich im Rahmen der Baumaßnahmen zu schützen. Sollte die Entfernung von Gehölzen unumgänglich sein, sind diese durch Neupflanzungen einheimischer standorttypischer Laubbäume und –sträucher zu ersetzen.
Diese Stellungnahme verliert ihre Gültigkeit, wenn wesentliche Änderungen am Vorhaben vorgenommen werden. Am weiteren Verfahrensverlauf möchten wir beteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schmidt
Vorstandsvorsitzende -BUND-Regionalgruppe Bautzen
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