BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


6. April 2016

RG Bautzen: Stellungnahme zur Anhörung nach § 63 Abs. 2 Ziff. 8 BNatSchG i.V.m. § 33 SächsNatSchG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts entsprechend § 63 Abs. 2 Ziff. 8 BNatSchG  i.V.m. § 33 SächsNatSchG zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Bautzen autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.

Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen aus natur- und umweltschutzfachlicher sowie –rechtlicher Sicht teilen wir Ihnen mit, dass der BUND hinsichtlich des Antrages auf Befreiung von den Festsetzungen des LSG „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“ bezüglich des geplanten Gebäudeneubaus auf dem Flurstück 49/7 Gemarkung Bröthen im Wesentlichen keine Einwände erhebt. Aus der Flurstückskarte entnehmen wir, dass sich das Baugrundstück am Ortsrand der Ortslage Bröthen befindet und dem Innenbereich zuzuordnen ist, denn in der Nachbarschaft stehen bereits Gebäude.

Die geplante Aufstellung eines Hauses mit Terrasse und einer Garage mit den in den Unterlagen angegebenen Abmessungen erscheint uns dem Standort angemessen. Der Neubau sollte sich nach  Form, Baustil und Farbe der umgebenden Bebauung

anpassen und sich somit in die umliegende Landschaft des LSG „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“ einfügen. Für die Neuversieglung von Bodenfläche sind Ausgleichsmaßnahmen zu planen. Da Flächen für Entsiegelungen auf dem beplanten Grundstück (Wiese) nicht zur Verfügung stehen, kann die im Antrag angebotene Anlage einer Streuobstwiese mit ca. 15/16 heimischen Obstbäumen als eine angemessene Ersatzmaßnahme für die Flächenversieglung bewertet werden. Die geplanten Obstbäume sollten Hochstämme von einheimischen standortypischen Sorten sein. Um den Versieglungsgrad so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir für die Wege und Zufahrten die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien.

 

Diese Stellungnahme verliert ihre Gültigkeit, wenn wesentliche Änderungen am Projekt vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Schmidt

Vorstandsvorsitzende

BUND-Regionalgruppe Bautzen

 

Diese Stellungnahme als PDF


Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/rg_stellungnahmen/detail/browse/6/artikel/rg-bautzen-stellungnahme-zur-anhoerung-nach-63-abs-2-ziff-8-bnatschg-ivm-33-saechsnatsch/