28. April 2016
OG Radebeul: Stellungnahme zur Bauleitplanung der Gemeinde Weinböhla - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Sehr geehrter Herr Bendel,
wir bedanken uns für die Bereitstellung der Planungsunterlagen und nehmen Stellung wie folgt:
Wir begrüßen es, dass die Auswahl der Flächen für zukünftige Wohnbebauung noch einmal überdacht wurde. Insbesondere begrüßen wir, dass mit der nun vorliegenden Planung von einer geringeren zukünftigen Neuversiegelung ausgegangen werden kann.
Allerdings wird eine zentrumsnahe Verdichtung nach wie vor nicht konsequent angestrebt, stattdessen wird der Zersiedelung entlang bestehender Straßen immer noch, wenn auch in etwas geringerem Ausmaß wie zuvor, Vorschub geleistet. Damit wird weiterer motorisierter Individualverkehr induziert. Zukunftsfähige Planung beinhaltet zentrumsnahe Abrundung der vorhandenen Bebauung mit kurzen Wegen zum ÖPNV. Dies wird hier noch nicht erreicht.
Wohngebiete in bereits vorbelasteten Bereichen entlang stark befahrener Straßen neu auszuweisen sollte im Interesse der Gesundheit der zukünftigen Bewohner vermieden werden. In diesem Zusammenhang verwundert, dass das zukünftige Mischgebiet Dresdner Straße nun als Wohngebiet eingestuft wird.
Bei allen in Betracht zu ziehenden Flächen ist eine Biotopfeststellung durch die Untere Naturschutzbehörde durchzuführen; wir rechnen u.a. mit einem deutlich höheren Anteil an Magerrasen. Uns verwundert, warum im Zuge der Planungspräzisierung dies nicht wenigstens zum Teil schon erfolgt ist. Eine aktuelle Klarstellung diesbezüglich würde eine Beurteilung des Planes deutlich erleichtern.
Mit dem Vorkommen von Zauneidechsen ist grundsätzlich überall in Weinböhla zu rechnen, da Klima und Lebensraum im Elbtal für die Zauneidechse sehr geeignet sind und diese daher nahezu flächendeckend vorkommen.
Auch wenn der Flächennutzungsplan noch nicht abschließend über die Umsetzung der Wohnbebauung entscheidet, sind doch Flächen, bei denen massive Planungsschwierigkeiten durch die Vorgaben des Naturschutzes gegeben sind, sinnvollerweise nicht als bebaubar auszuweisen. Der FNP suggeriert einerseits, dass eine Bebauung grundsätzlich möglich ist, andererseits soll der FNP als verlässliche Planungsgrundlage dienen. Das ist aber nicht der Fall, wenn eine im FNP als Wohnbebauung festgelegte Fläche vorhersehbar nicht ohne weiteres bebaut werden darf.
Wir bleiben aus diesen Gründen bei unserer Forderung, die Ausweisung der neuen Wohngebiete noch einmal zu überdenken und nach geeigneteren Flächen am Rand des alten Ortskernes zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Heyduck
Vorsitzende OG Radebeul, B.U.N.D. e.V.
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