18. September 2017
BUND-Klage zeigt ersten Erfolg: Deponie Profen-Nord darf einstweilen nicht gebaut werden
Foto: Petra Bork/pixelio.de
Die gemeinsame Klage von BUND Sachsen und BUND Sachsen-Anhalt gegen die Errichtung der Deponie Profen-Nord unweit der sächsischen Landesgrenze zeigt einen ersten Erfolg: Der Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) hat die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb einer Mineralstoffdeponie wieder aufgehoben. Das heißt: Die Deponie darf nicht weiter eingerichtet werden, die bereits begonnenen Arbeiten sind sofort zu stoppen.
Felix Ekardt, Landesvorsitzender des BUND Sachsen, erklärt hierzu: „Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung des Burgenlandkreises. Offenbar ist man dort unter dem Eindruck unserer Klage zu der Erkenntnis gelangt, dass der bisherige Zulassungsbescheid für die Errichtung der Deponie unter derartigen Rechtsmängeln leidet, dass deren weitere Einrichtung jetzt nicht mehr vertretbar ist. Gleichzeitig hat der Burgenlandkreis angekündigt, ein ergänzendes Zulassungsverfahren durchzuführen, um die zahlreichen gravierenden Mängel der Erstzulassung zu beheben. Wir haben vorerst deutliche Zweifel, ob dies überhaupt möglich ist, insbesondere ob die Vorgaben des Artenschutzes mit einem solchen Deponievorhaben vereinbar sind. In einem Deutschland der Energiewende ist eine Deponie für Braunkohlekraftwerksaschen nicht mehr zeitgemäß, weil diese fossile Energienutzung ohnehin gestoppt werden muss.“
Der Burgenlandkreis hatte bereits Ende des vergangenen Jahres der Mitteldeutschen Umwelt- und Entsorgungs GmbH (MUEG) die Mineralstoffdeponie, auf der unter anderem Kraftwerksaschen aus Braunkohlekraftwerken eingelagert werden sollen, genehmigt. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) hatte dann im Auftrag der BUND Landesverbände Sachsen und Sachsen-Anhalt hiergegen beim OVG Magdeburg Klage erhoben und um Eilrechtsschutz nachgesucht. Mit Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 11. September 2017 ist der Burgenlandkreis nunmehr einer Entscheidung des Gerichts in den Eilverfahren zuvorgekommen und hat die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben. Konsequenz ist nun, dass die Deponie nicht gebaut werden kann, bis das ergänzende Verfahren abgeschlossen ist.
Pressekontakt:
Felix Ekardt, felix.ekardt@bund-sachsen.de, Tel. 0341 / 49 27 78 66
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