BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


2. Juli 2015

EuGH-Urteil zur Weservertiefung: BUND Sachsen sieht den Gewässerschutz gestärkt

Das gestern ergangene Urteil des EuGH zur Weservertiefung bestärkt den BUND Sachsen in seiner Position zum Gewässerschutz. Im Kern bestätigt das Urteil die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000, die ein Verbesserungsgebot für Gewässer enthält. Mit der WRRL wird vorgeschrieben, dass EU-weit die Gewässer in bestimmten Fristen wieder in einen ökologisch guten Zustand versetzt werden sollen – ein Ziel, das Sachsen derzeit noch an fast allen sächsischen Gewässern verfehlt. Durch die Vorgabe der WRRL, dass der Zustand der Gewässer zu verbessern ist, werden gleichzeitig regelmäßig Vorhaben an Gewässern ausgeschlossen, die zu einer Verschlechterung des Zustandes führen. Das gilt nach dem EuGH-Urteil selbst dann, wenn die Verschlechterung nur eines der Qualitätskriterien betrifft und in der Summe die Gesamtqualitätsstufe erhalten bleibt.

Prof. Dr. Felix Ekardt, Umweltjurist und Vorsitzender des BUND Sachsen, erklärt: „Für Sachsen ist das eine gute Nachricht. Jahrelang haben die Hochwasserschutzmaßnahmen hier im Lande regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gewässerzustandes geführt – jetzt muss es mit dem Rückenwind des EuGH-Urteils zu einem Kurswechsel kommen. Gleiches gilt für den Schadstoffeintrag. Besonders die Landwirtschaft steht mit dem Urteil unter Druck: Es ist nun auch rechtlich gesichert keineswegs mehr hinnehmbar, dass Gülle oder Pflanzenschutzmittel ungeachtet ihrer mittel- und langfristigen Folgen für Gewässer in der Landwirtschaft ausgebracht werden. Das ist auch für den Natur- und Klimaschutz eine gute Nachricht – die Agrarwirtschaft wird nicht länger schalten und walten können, wie sie will.“

Lars Stratmann, stellvertretender Vorsitzender und Gewässerexperte, sieht in dem Urteil außerdem eine große Chance für die Regierungskoalition in Sachsen: „Eigentlich bestätigt dieses Urteil die Elbepolitik der Koalition, wie sie im Koalitionsvertrag festgehalten ist: kein Ausbau, d. h. keine Vertiefung der Elbe aber auch die Ablehnung der Elbe-Staustufe in Děčín. Diese Maßnahmen wären mit dem neuen EuGH-Urteil ohnehin nicht mehr tragbar. Die Auswirkungen des EuGH-Urteils betreffen aber auch alle Gewässerbaumaßnahmen an kleineren Gewässern. Auch für diese gelten nun mit der strengeren Auslegung des Verschlechterungsverbots verschärfte Anforderungen in allen Plangenehmigungsverfahren. Damit kommt dem Urteil eine flächendeckende Wirkung für alle Gewässer zu, deren Entwicklung künftig in eine ökologisch verträglichere Richtung zu lenken.“

Auch in einem weiteren Bereich erwartet Ekardt im Zuge dieses Urteils Auswirkungen: „Die Kühlwasserentnahmen und -rückführungen und vor allem die massiven Quecksilberemissionen der Kraftwerke sind Komponenten der Braunkohlewirtschaft, die dem Verbesserungsgebot eindeutig entgegenlaufen. Auch die „braune Spree“ ist nicht dauerhaft hinnehmbar. Die Akteure müssen jetzt schnell handeln, sonst ist mit empfindlichen Strafzahlungen an die EU zu rechnen.“

 

Abdruck des EuGH-Urteils:

http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=req&docid=165446&occ=first&dir=&cid=19123

 

Gutachten für den BUND Bundesverband zu den Kohlekraftwerken (abgedruckt in Natur und Recht 2010, S. 705 ff.):

http://www.nachhaltigkeit-gerechtigkeit-klima.de/files/texts/WasserR-KKW.pdf

 

Pressekontakt:

Prof. Dr. Felix Ekardt, Tel. 0341-492 77 866, felix.ekardt@bund-sachsen.de

 


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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/nc/media/presse/pms_sachsen/detail/browse/11/artikel/eugh-urteil-zur-weservertiefung-bund-sachsen-sieht-den-gewaesserschutz-gestaerkt/