BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


6. Oktober 2014

Abstandsregelung für Windkraftanlagen unsinnig: Menetekel für ökologisch gedankenlose Koalitionsverhandlungen?

Dieter Schütz / pixelio.de

Die Antwort auf eine kleine Anfrage der Bündnisgrünen im Sächsischen Landtag hat es zu Tage gebracht: Die sächsische Gesetzesinitiative für eine neue Straßenabstandsregelung für Windkraftanlagen entbehrt jeglicher empirischer Grundlage. Verankert werden sollte im neuen Gesetz, dass neu zu errichtende Windenergieanlagen mindestens 150 m und im Extremfall bis zu 400 m Abstand zu Straßen – gemeint waren auch befestigte landwirtschaftliche Wege – haben sollten. Grund: Es bestünde eine Gefahr für den Straßenverkehr insbesondere im Winter durch Eisschlag oder falls die Windenergie Feuer fingen. In der Antwort auf die Anfrage musste das sächsische Wirtschaftsministerium einräumen, dass in Sachsen kein einziger Verkehrsunfall im Zusammenhang mit Windenergieanlagen bekannt ist. Selbst in Deutschland insgesamt gäbe es keinen bekannten Fall, lediglich aus den Niederlanden gäbe es einen einzigen dokumentierten Fall.

Bereits im Mai diesen Jahres hatte der BUND Sachsen sich in einer Presseerklärung und einer Stellungnahme gegen das Gesetz gewandt und dessen Unsinnigkeit angeprangert. Ohne auf die jetzt vorliegenden empirischen Daten zurückgreifen zu können, hat der BUND Sachsen schon damals den Eindruck formuliert, dass hier offenbar Windkraftgegner unter fadenscheinigen Gründen ein Gesetz gegen die Windkraft installieren wollten. Eisschlag ist bei modernen Windkraftanlagen fast auszuschließen – kommt es tatsächlich zu Vereisung, so schalten sich die Anlagen automatisch ab, um so Schaden abzuwenden. Der Gesetzesentwurf erhielt zusätzlich dadurch eine geradezu absurde Richtung, dass im Landesentwicklungsplan der Staatsregierung ausgerechnet straßennahe Flächen als besonders geeignet für den Bau von Windkraftanlagen bezeichnet werden, weil eben hier ohnehin kaum noch ökologisch besonders wertvolle Flächen beeinträchtigt würden.

Prof. Dr. Felix Ekardt, Nachhaltigkeitsforscher und Landesvorsitzender des BUND Sachsen, konstatiert: „ Die Klarstellung des Wirtschaftsministeriums kommt im rechten Augenblick. Es ist zu hoffen, dass damit diese unsinnige Gesetzesinitiative vom Tisch ist. Noch viel mehr sollte dies als Mahnung für die derzeitigen sächsischen Koalitionsverhandlungen dienen, sich nicht auf die Verhinderung, sondern auf die Förderung der Windenergie und der Energiewende zu konzentrieren.“ Ekardt weiter: „Der BUND Sachsen fordert unverändert den sächsischen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und klagt deshalb auch gegen den Braunkohleplan Nochten 2. Jetzt weiter auf Braunkohle zu setzen, obwohl diese keineswegs wirtschaftlich und keineswegs für die Versorgungssicherheit nötig und zugleich massiv klimaschädlich ist, wäre ein Desaster für den Koalitionsvertrag. Ebenso wie eine weitere Blockade des Erneuerbare-Energien-Ausbaus. Auch bei Gebäudesanierung und Verkehr muss viel mehr passieren, nicht nur vage Ankündigungen: Öffentlicher Personenverkehr und Straßenerhaltung müssen Vorfahrt haben, Straßenneubau ist – außer in Einzelfällen – kein Zukunftsmodell. Und Sachsen braucht ein Landesklimaschutzgesetz. Gern bieten wir den möglichen Regierungspartnern unsere Expertise an, die wir beispielsweise vertieft mit unserem sächsischen Energiekonzept vorgelegt haben.“

Stellungnahme zum sächsischen Gesetzesentwurf vom 22. Mai 2014:
www.bund-sachsen.de/media/stellungnahmen/lv_stellungnahmen
Klageverfahren zu Nochten 2: www.kein-nochten2.de
Energiekonzept des BUND Sachsen: www.bund-sachsen.de/energiekonzept
Einstimmiger Beschluss der Landesdelegiertenversammlung zur Braunkohle vom Juni 2014: www.bund-sachsen.de/index.php?id=37934

Pressekontakt: Prof. Dr. Felix Ekardt, Tel. 0341-49277866, felix.ekardt@bund-sachsen.de


Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/nc/media/presse/pms_sachsen/detail/browse/17/artikel/abstandsregelung-fuer-windkraftanlagen-unsinnig-menetekel-fuer-oekologisch-gedankenlose-koalitionsv/