10. Oktober 2014

Gebäude für Sonderabfallzwischenlager in Niederau bereits illegal errichtet - BUND Sachsen bezweifelt Zuverlässigkeit des Betreibers der Störfallanlage

Anlässlich des gestern begonnenen Erörterungstermins im Genehmigungsverfahren für das in Niederau geplante Sonderabfallzwischenlager für gefährliche Abfälle hat sich gezeigt, dass die künftige Betreiberin (Nehlsen GmbH & Co. KG) die Gebäude für das Lager offenbar bereits ohne Genehmigung und damit illegal errichtet hat. Die Landesdirektion Sachsen (Dienststelle Dresden) bestätigte im Erörterungstermin auf Nachfrage der stellvertretenden Landesvorsitzenden des BUND Sachsen, die Umweltrechtsanwältin Franziska Heß, dass eine Genehmigung für den Bau nicht erteilt wurde. Im Erörterungstermin zeigte sich weiter, dass die eingereichten Genehmigungsunterlagen erhebliche Defizite aufweist. Die Betreiberin hat deshalb u.a. die Vorlage ergänzender Unterlagen für die Betrachtung der künftigen Lärmsituation zugesagt.

Franziska Heß berichtet aus dem noch laufenden Erörterungstermin: „Die fachlich sehr intensive Diskussion mit den zuständigen Behörden hat uns gezeigt, dass die bisher vorliegenden Unterlagen eine Erteilung der Genehmigung nicht zulassen. Es wurden keinerlei Gutachten über die künftige Lärm- und Luftschadstoffbelastung oder die Geruchsbelastung vorgelegt. Abfälle sollen entgegen dem durch unseren Fachgutachter, Herrn Dipl. Ing. Peter Gebhardt, überzeugend dargestellten Stand der Technik im Freien konditioniert werden, obwohl eine Einhausung mit Absaugung der geruchsintensiven Stoffe ohne weiteres möglich wäre. An der Vorgehensweise der Landesdirektion Sachsen kritisieren wir, dass trotz des bereits fortgeschrittenen Verfahrensstandes noch keine Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung getroffen wurde. Da es sich bei der Anlage um einen Störfallbetrieb handelt, gehen wir davon aus, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung in jedem Fall durchgeführt werden muss und aus diesem Grund wohl das Auslegungsverfahren letztlich wiederholt werden muss.“

Die Tatsache, dass die Betreiberin offenbar die Gebäude für die Anlage bereits illegal errichtet hat, ist aus Sicht des BUND Sachsen nicht nur ein schwerer Vertrauensbruch für die Bevölkerung, sondern lässt auch den Schluss auf eine künftige Unzuverlässigkeit der Betreiberin zu. Ein unzuverlässiger Betreiber kann aber keine Genehmigung für den Betrieb eines Zwischenlagers für gefährliche Abfälle erhalten. Franziska Heß: „Wir erwarten hier, dass die Landesdirektion das bereits eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem für die Betreiberin auch spürbaren Bußgeld abschließt.“

Am heutigen Tag der Erörterung wird die Frage der Sicherheit der Anlage im Mittelpunkt stehen. Auch hier wird der BUND Sachsen e.V. fundierte Argumente vortragen, die gegen eine Genehmigungsfähigkeit der Anlage sprechen. Wie die Landesdirektion Sachsen mit unseren Argumenten umgehen wird, bleibt abzuwarten.

 

Update vom 11.10.14:

Erörterungstermin zum Sonderabfallzwischenlager in Niederau - BUND Sachsen zieht positive Bilanz und bezweifelt Möglichkeit der vorzeitigen Inbetriebnahme

Der über zwei Tage durchgeführte Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren für das in Niederau geplante Sonderabfallzwischenlager für gefährliche Abfälle der Nehlsen GmbH & Co. KG hat am gestrigen Abend aus Sicht des BUND Sachsen erfolgreich geendet. Im Verlauf der Debatte hat sich gezeigt, dass für die Anlage in absehbarer Zeit eine Abwasserbeseitigung nicht möglich ist. Eine Ableitung der anfallenden Abwässer über die Schmutzwasserkanalisation der Gemeinde Niederau kann entgegen der Darstellung der künftigen Betreiberin im Jahr 2015 voraussichtlich nicht erfolgen. Das Landratsamt Meißen hatte in der Erörterung zudem erklärt, die von der Nehlsen GmbH & Co. KG vorgesehene Übergangslösung nicht zu akzeptieren. Die Umweltrechtsanwältin Franziska Heß, stellvertretende Vorsitzende des BUND Sachsen, sieht die Bedenken der betroffenen Anwohner und des BUND Sachsen voll bestätigt:

„Wir hatten bereits in unseren umfangreichen Einwendungen Zweifel am Abwasserkonzept geltend gemacht, die im heutigen Erörterungstermin von der Fachbehörde bestätigt wurden. Ohne eine funktionierende Abwasserbeseitigung kann die ja bereits illegal gebaute Anlage nun keinesfalls in Betrieb gehen. Wir haben deshalb beantragt, den von der Firma Nehlsen gestellten Antrag auf Zulassung des Betriebes vor Erteilung der eigentlichen Genehmigung abzulehnen. Wir gehen davon aus, dass Landesdirektion Dresden als zuständige Genehmigungsbehörde nunmehr ausreichend Zeit zur Verfügung hat, um unsere weiteren Bedenken vor allem hinsichtlich der Sicherheit des geplanten Zwischenlagers für gefährliche Abfälle sorgfältig zu prüfen.“

Die Sicherheit der geplanten Anlage war das zweite beherrschende Thema des heutigen Erörterungstermins. Neben der Gewährleistung des Brandschutzes sieht der BUND Sachsen auch die Einhaltung der Vorgaben der Störfallverordnung als fraglich an. Hier zeigte sich ein nicht auflösbarer Dissens in der Beurteilung der Gefährlichkeit der Anlage. Die sächsischen Behörden und die Vorhabenträgerin gehen von einer nur eingeschränkten Gefährlichkeit aus, der BUND Sachsen hingegen sieht in dem Sonderabfallzwischenlager eine „echte“ Störfallanlage. „Die Interpretation des für die Entscheidung dieser Frage maßgeblichen Leitfadens der sog. Störfallkommission vor allem durch das Landesamt für Umwelt, Geologie und Landwirtschaft hat uns doch überrascht. Für uns besteht kein Zweifel daran, dass es sich um eine Störfallanlage handelt, für die auch ein Sicherheitsbericht erstellt werden muss und über die vor allem die örtliche Bevölkerung durch die Betreiberin informiert werden muss. Sollte eine Genehmigung erteilt werden, ohne diese sog. Störfallpflichten für den Betrieb vorzuschreiben, erwägen wir, die Frage der richtigen Anwendung des Leitfadens grundsätzlich gerichtlich klären zu lassen, da sie für eine Vielzahl von Verfahren von Bedeutung ist.“

 

 

Pressekontakt: Franziska Heß, Tel. 0177-4226511, franziska.hess@bund-sachsen.de





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