25. Juli 2014

BUND erhebt schwerwiegende Bedenken gegen Rechtmäßigkeit der Genehmigung für Legehennenanlage in Neustadt/Langburkersdorf

Der BUND Sachsen e.V. hat fristgerecht Widerspruch gegen die Genehmigung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für die Errichtung und den Betrieb einer Legehennenfarm in Neustadt/Langburkersdorf eingelegt. Nunmehr wurde dem Landratsamt eine ausführliche Begründung vorgelegt, in der nachgewiesen wird, dass die erteilte Genehmigung für die Massentierhaltungsanlage mit 30.000 Hennenplätzen an schwerwiegenden Mängeln leidet.

Der Landesvorsitzende des BUND Sachsen e.V., der Umweltrechtler Professor Felix Ekardt, kritisiert das Genehmigungsverfahren und erklärt: „Wir haben uns nach reiflicher Überlegung für die Einlegung des Widerspruchs entschieden, da der gewählte Standort für die Anlage in unmittelbarer Nähe zu einem besonders streng zu schützenden Fauna-Flora-Habitatgebiet aus Sicht des Naturschutzes unvertretbar ist. Außerdem leidet der Vorgang an mangelnder Bürgerbeteiligung und mangelnder Transparenz. Trotz erheblicher Umweltauswirkungen, die das Landratsamt durchaus erkannt hatte, wurde die Genehmigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Umweltverbände erteilt. Darüber hinaus hat das Landratsamt uns die Herausgabe von Genehmigungsunterlagen verweigert. Wir sind auch froh, dass die Stadt Neustadt, die sich ebenfalls mit einem förmlichen Widerspruch gegen die Genehmigung wendet, die notwendige Transparenz im Widerspruchsverfahren gewährleistet. Wie wir bereits vermutet hatten, belegen die Verfahrensakten, dass die erteilte Genehmigung unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht haltbar ist. Wir behalten uns deshalb auch gerichtliche Schritte vor.“

Lars Stratmann, stellvertretender Vorsitzender des BUND Sachsen, ergänzt: „Der hier vom Investor gewählte Standort für die Massentierhaltungsanlage ist unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten ungeeignet. Massentierhaltung gerade von Geflügel verursacht ganz erhebliche Beeinträchtigungen der Pflanzenwelt durch Luftschadstoffe. Die vom Vorhabenträger selbst prognostizierten Auswirkungen durch Ammoniakimmissionen in das benachbarte FFH-Gebiet führen nach den anzulegenden fachlichen Maßstäben zu erheblichen Beeinträchtigungen, die das Bundesnaturschutzgesetz verbietet. Abgesehen davon lässt die Anlage viele weitere negative Auswirkungen auf die ortsansässige Bevölkerung etwa durch Gerüche und Lärm erwarten, verletzt Vorschriften zum Artenschutz, stellt den notwendigen Brandschutz nicht sicher und widerspricht mehreren Zielen des Regionalplans. Die Vielzahl der festzustellenden Rechtsfehler in der Genehmigung des Landratsamtes hat uns selbst überrascht. Die schwerwiegenden Mängel in der Genehmigung bestätigen uns in unserer Einschätzung, dass diese Anlage an dem gewählten Standort auf keinen Fall gebaut werden darf. Hierfür wird sich der BUND Sachsen mit voller Kraft einsetzen.“

Pressekontakt: Lars Stratmann, Mobil: 0151-5487 9387, lars.stratmann@bund.net

 

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