BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


17. März 2014

BUND Sachsen kritisiert Behörden bezüglich Sonderabfallzwischenlager und geplanter Deponiesanierung in Schneidenbach

Nach Presseberichten plant die Landesdirektion Chemnitz weder im Zusammenhang mit der anstehenden Deponiesanierung noch mit der Erweiterung des Sonderabfallzwischenlagers der Firma Glitzner eine Beteiligung der Öffentlichkeit und sieht für eine solche Beteiligung auch keinerlei Spielraum.

 

Prof. Dr. Felix Ekardt, Landesvorsitzender des BUND Sachsen, Nachhaltigkeitsforscher und Jurist, kritisiert die Vorgehensweise der Behörde: „Das einschlägige Verfahrensrecht gibt der Landesdirektion Chemnitz entgegen ihrer Darstellung sehr wohl einen Spielraum, ob sie dem Antrag auf Absehen von der Öffentlichkeitsbeteiligung, den die Firma Glitzner als Unternehmen des Landkreises gestellt hat, folgt oder nicht. Insbesondere dann, wenn besondere Umstände vorliegen, kann die Behörde ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen.“ Die Formulierung in der einschlägigen gesetzlichen Regelung lautet, dass die Behörde von einer öffentlichen Auslegung der Unterlagen absehen „soll“, wenn dies beantragt wird und keine erheblichen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. „Soll“ heißt im juristischen Sprachgebrauch so viel wie „regelmäßig“, lässt also begründete Ausnahmen ohne weiteres zu. Dass hier besondere Umstände vorliegen, ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass das letzte Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung noch vor der Jahrtausendwende stattfand und seitdem die verschiedensten Änderungen an der Anlage in nichtöffentlichen Verfahren zugelassen wurden, so u.a. ein großer Schrottplatz, eine Anlage zur Aufbereitung von Ersatzbrennstoffen und eine Ausweitung des Abfallkataloges. Erhebliche europarechtliche Bedenken treten hinzu. Genau deshalb hat der BUND Sachsen eine Beteiligung am Verfahren Mitte Februar 2014 gefordert. Die Behauptung der Landesdirektion Chemnitz, sie verfüge nicht über den notwendigen Spielraum für eine Beteiligung der Öffentlichkeit, ist damit unzutreffend. Ekardt: „Wir prüfen deshalb derzeit ein klageweises Vorgehen gegen die absehbare Genehmigung, zumal aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Fragen der Umweltverträglichkeitsprüfung uns darin bestärkt, dass der von der Landesdirektion Chemnitz angesetzte Maßstab für die Annahme, es lägen keine erheblichen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben vor, viel zu großzügig ist.“

 

Im Hinblick auf die geplante Deponiesanierung ist das Verhalten des verantwortlichen Landrates Lenk zu beanstanden. Ekardt dazu: „Schließlich hat er persönlich den betroffenen Bürgern volle Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Sanierung zugesichert. Dem Vernehmen nach sollen aber bereits alle Genehmigungen vorliegen, ohne dass die Öffentlichkeit bisher gehört wurde. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Bürger hier an der Nase herumgeführt werden. Inwieweit dies auch rechtlich zu beanstanden ist, prüfen wir derzeit ebenfalls.“


Pressekontakt: Felix Ekardt, Tel. 0341-49277866, felix.ekardt@bund.net

 


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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/nc/media/presse/pms_sachsen/detail/browse/20/artikel/bund-sachsen-kritisiert-behoerden-bezueglich-sonderabfallzwischenlager-und-geplanter-deponiesanierun/