13. März 2014
Landesregierung muss sich im Bundesrat für Windenergie einsetzen – Bundesregierung beflügelt Träume der Windkraftgegner
Mit Bestürzung reagiert der BUND Sachsen auf einen Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums, der aktuell auch den Bundesländern für Stellungnahmen vorliegt. Der Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen“ beinhaltet weitreichende Neuregelungen und eröffnet im Ergebnis die Möglichkeit für eine Behinderung des Ausbaus der Windkraft an Land. Sollte der Entwurf Gesetzeskraft erlangen, wäre das ein weiterer Rückschlag für den Ausbau der erneuerbaren Energien und damit die Energiewende in Deutschland.
Felix Ekardt, Professor für öffentliches Recht und Landesvorsitzender des BUND Sachsen, erklärt: „Deutschland und Sachsen brauchen eine Gesetzeslage, die den Ausbau der erneuerbaren Energien fördert und nicht behindert. Wenn man wie der Gesetzentwurf so tut, als seien Naturschutz und Lärmschutz nur durch ein Ausbremsen der Windenergie zu haben, so ist das unzutreffend. Man braucht dazu keinesfalls pauschal den größten Teil der Landesfläche für die Windenergie zu sperren, wie es der Gesetzentwurf letztlich ermöglicht. Wir fordern die Sächsische Staatsregierung deshalb auf, diesen Entwurf nicht mitzutragen und ihn im Bundesrat abzulehnen, wenn er dort unverändert ankommt.“
Sachsen liegt im Bundesvergleich weit hinter anderen Bundesländern in der Umsetzung der Energiewende zurück. Gleichzeitig wird hier weiterhin auf die vermeintliche – die erneuerbaren Energien gerade blockierende – Brückentechnologie Braunkohleverstromung gesetzt, mit den bekannten Folgen der großflächigen Landschaftszerstörung, Umsiedlungen und weiterhin hoher klimafeindlicher CO2-Ausstöße. Mit dem Gesetz soll den Ländern soll die Befugnis eingeräumt werden, die Errichtung von Windenergieanlagen pauschal von Abstandsregelungen abhängig zu machen. Dabei wird den Ländern ein weiter Spielraum eingeräumt - sowohl hinsichtlich der Einführung und der Reichweite einer Mindestabstandsregel als auch zur Größe des Mindestabstandes. Die Sächsische Staatsregierung plant eine pauschale 1000-m-Abstandsregelung, was die Lage der Windenergie auch in eigentlich konfliktarmen Regionen weiter erschweren würde.
Eine vergleichbare Initiative hatten Sachsen und Bayern bereits im Juli vergangenen Jahres eingebracht [1]. Die Unterstützer der begehrten Neuregelung hoffen, dass die zu zaghafte Planung des Windenergieausbaus in Sachsen zementiert und weiter auf die Braunkohle gesetzt wird, deren weitere Nutzung Bestandteil des von der Staatsregierung vorgesehen Energiemixes ist. Ekardt abschließend: „Außerdem wird mal wieder nur über Strom geredet. Statt die zumindest ansatzweise anlaufende Energiewende beim Strom zu blockieren, sollten Bundesregierung und Staatsregierung lieber endlich den Wärmesektor, den Treibstoffsektor und stoffliche Nutzungen wie Kunststoffe und Kunstdünger verstärkt ins Visier nehmen – auch diese müssen bis 2050 weitgehend frei von fossilen Brennstoffen sein, wenn Deutschland seine Klimaziele erreichen will. Strom macht nur rund ein Viertel des Einsatzes der fossilen Brennstoffe in Deutschland aus.“
[1] http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2013/0501-0600/569-13.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Pressekontakt: Felix Ekardt, Tel. 0341-49277866, felix.ekardt@bund-sachsen.de
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