9. April 2014

Staatsregierung will wieder Energiewende ausbremsen und Braunkohle subventionieren

Bereits wiederholt hat der BUND den Bundesregierungs-Reformentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Schwächung des Klimaschutzes kritisiert. Ferner ist er eine Subventionierung klimaschädlicher Industrien, die in vielen Fällen weiterhin von der auf alle Stromverbraucher via Strompreis umgelegten Förderkosten des regenerativ erzeugten Stroms (EEG-Umlage) freigestellt werden. Besonders schwer nachvollziehbar ist, dass die besonders klimaschädlichen Kohlekraftwerke ganz oder teilweise von dieser  EEG-Umlage freigestellt werden sollen. Diese weitgehende Befreiung gilt für Steinkohleverstromung insgesamt, im Falle der Braunkohle dagegen nur für den Eigenverbrauch, also für die Strommenge, die die Braunkohlestromerzeuger selbst bei der Erzeugung einsetzen. Schon dies fördert eine klimaschädliche Energiequelle. Die ostdeutschen Ministerpräsidenten haben nun, angeführt von Stanislaw Tillich, in einem Brief an die Bundeskanzlerin gefordert, auch die Braunkohle weitgehend von der EEG-Umlage auszunehmen.

Professor Felix Ekardt, Nachhaltigkeitsforscher und Vorsitzender des BUND Sachsen, erklärt dazu: „Stanislaw Tillich und die anderen Ministerpräsidenten führen das EEG endgültig ad absurdum. Statt einer wirksamen Förderung der erneuerbaren Energien geht es Sigmar Gabriel und auch den Ministerpräsidenten nun hauptsächlich um die Subventionierung von Klimaschädigern wie der Kohle. Die Kosten tragen die Verbraucher/innen – und wir alle, indem dem Klimaschutz ein Bärendienst erwiesen wird. Die Ministerpräsidenten sollten sich lieber für einen zukunftsfähige Energieversorgung und einen Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen bis 2050 engagieren, übrigens nicht nur bei Strom, sondern auch bei Wärme, Treibstoffen und stofflichen Nutzungen wie Mineraldünger und Kunststoffen. Sachsen und Brandenburg sollten beispielsweise die raumplanerischen Voraussetzungen schaffen, um keine neuen Braunkohletagebaue aufzuschließen. Ferner braucht beispielsweise Sachsen ein Landesklimaschutzgesetz wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, das sich nicht allein auf das EU-Klimaschutzrecht etwa mit dem gerade lahmenden Emissionshandel verlässt, sondern eigenständig ein Klimagasreduktionsziel von 90 % bis 2050 gemessen an 1990 festlegt. Dies entspricht der wiederholten politischen Absichtserklärung von EU-Kommission und EU-Ministerrat, bis 2050 die Treibhausgasemissionen um bis zu 95 % in der EU zu reduzieren.“

Pressekontakt: Felix Ekardt, Tel. 0341-49277866, felix.ekardt@bund.net

 

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