BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


17. Februar 2014

BUND beantragt Öffentlichkeitsbeteiligung für Erweiterung des Sonderabfallzwischenlagers in Schneidenbach

Der BUND Sachsen e.V. hat in der vergangenen Woche bei der Landesdirektion Chemnitz beantragt, für die Erweiterung des Sonderabfallzwischenlagers der Firma Glitzner in Schneidenbach ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und den BUND Sachsen hieran zu beteiligen. Hintergrund ist der Antrag der Firma Glitzner aus März 2012, die Kapazität für die Lagerung von gefährlichen Abfällen von bisher 90.000 kg auf 300.000 kg zu erweitern.

Der BUND Sachsen hat nach Durchsicht eines Teils der Antragsunterlagen die bisherige Verfahrensweise der Landesdirektion Chemnitz geprüft und ist hierbei zu dem Schluss gekommen, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit aus dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren rechtswidrig ist. Deshalb wurde bei der Behörde ein Antrag auf Beteiligung gestellt. Parallel hat der BUND Sachsen der Landesdirektion ein Fachgutachten des Umweltnetzwerks Hamburg zur störfallrechtlichen Einordnung des Sonderabfallzwischenlagers der Firma Glitzner in Schneidenbach vorgelegt, das sicherheitsrelevante Mängel der im Genehmigungsverfahren vorgelegten Unterlagen aufzeigt. Diese Überprüfung wurde durch Aktive vor Ort, u.a. der Ortsgruppe des BUND in Auftrag gegeben.

 

Professor Felix Ekardt, Nachhaltigkeitsforscher und Landesvorsitzender des BUND Sachsen, kritisiert das bisherige Verfahren und mahnt zu gründlicher Prüfung der Angaben der Anlagenbetreiber: „Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Erweiterung einer Störfallanlage, in der es in der Vergangenheit bereits schwerwiegende Zwischenfälle mit erheblichen Umweltauswirkungen gegeben hat, ist unverständlich, auch aus demokratischen Gründen. Entscheidend ist aber, dass dies rechtlich mit den Vorgaben, die sich insbesondere aus der EU-Industrieemissionsrichtlinie, der EU-Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie und den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention ergeben, nicht vereinbar ist. Dort ist eine frühzeitige und ergebnisoffene Partizipation geboten. Nachdem die Landesdirektion uns auf Anfrage mitgeteilt hat, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht erfolgen wird, sehen wir uns nun veranlasst, unser Beteiligungsrecht als anerkannte Umweltvereinigung förmlich einzufordern. Wir gehen davon aus, dass eine ohne Beteiligung der Anwohner und der anerkannten Umweltverbände erteilte Genehmigung rechtsfehlerhaft und deshalb gerichtlich angreifbar wäre. Entsprechende Schritte behalten wir uns vor. Der Rechtssicherheit und einem angemessenen Interessenausgleich erweist man einen Bärendienst, wenn man die Bürger draußen zu halten versucht.“


Pressekontakt: Felix Ekardt, Tel. 0341-49277866, felix.ekardt@bund.net

 

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Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/nc/media/presse/pms_sachsen/detail/browse/21/artikel/bund-beantragt-oeffentlichkeitsbeteiligung-fuer-erweiterung-des-sonderabfallzwischenlagers-in-schnei/