11. März 2014
Hochwasserschutz nicht rein technisch und nicht ohne Bürgerbeteiligung – Kritik am geplanten Wiederaufbaubegleitgesetz
Am Mittwoch wird der Sächsische Landtag voraussichtlich das Wiederaufbaubegleitgesetz zum Hochwasserschutz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen verabschieden. Der BUND Sachsen hatte bereits bei der Verbändeanhörung zum Entwurf des Gesetzes im vergangenen September dargestellt, dass die Beschleunigungswirkung von Vereinfachungen im Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht überschätzt wird, wohingegen umgekehrt ein effektiver Rechtsschutz und eine wirksame Bürgerbeteiligung (aus ökologischen wie auch aus demokratischen Gründen) allzu sehr ins Hintertreffen geraten [1]. Genau dieser Umstand kam auch in der Beratung des zuständigen Ausschusses im Landtag mehrfach zur Sprache, wurde jedoch von CDU und FDP nicht aufgegriffen [2].
Professor Felix Ekardt, BUND-Sachsen-Vorsitzender und Umweltrechtler an der Uni Rostock, Insbesondere erklärt dazu: „Pauschale Beschleunigungsregelungen für Genehmigungsverfahren etwa von Straßen, die keineswegs nur hochwasserbezogenen Intentionen folgen, sondern generell die Bürgerbeteiligung und den Rechtsschutz für Umweltbelange ausbremsen, lehnen wir ab. So halten wir den Verzicht auf Erörterungstermine für ökologisch und demokratisch falsch. Er wird auch die Akzeptanz von Baumaßnahmen eher reduzieren. Und er ist europa- und völkerrechtlich problematisch. Ebenso kritisieren wir die einseitige Fokussierung auf den technischen Hochwasserschutz. Denn sämtliche Beschleunigungsregelungen im Wiederaufbaubegleitgesetz zielen auf technische Maßnahmen statt auf einen komplexen und gerade nicht nur baulichen Hochwasserschutz ab.“
[1] Stellungnahme des BUND Sachsen
[2] Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 5/13727
Pressekontakt: Felix Ekardt, Tel. 0341-49277866, felix.ekardt@bund.net
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