19. Dezember 2013

Sächsische Auswirkungen des Verfassungsgerichts-Urteils zur Braunkohle

In der lange erwarteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Förderung von Braunkohle an einem nordrhein-westfälischen Beispiel zwar grundsätzlich gebilligt, gleichzeitig jedoch den Rechtsschutz Betroffener gestärkt. Es hat eine ergebnisoffene Abwägung über die Zulassung neuer Tagebaue gefordert. Interessant sind die Konsequenzen für Sachsen.

Felix Ekardt, Nachhaltigkeitsforscher in Leipzig, Professor für Umweltrecht an der Uni Rostock und Landesvorsitzender des BUND Sachsen, kommentiert: „Die Enteignung der Betroffenen wie bei Nochten II kann durch das Gemeinwohl nach dem BVerfG-Urteil nur geboten sein, wenn auch eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit besteht. Eine solche zweifeln wir bei Nochten II an und sehen uns darin durch verschiedene Gutachten bestätigt. Der raumordnerische Braunkohlenplan, der gerade beim Innenministerium zur Prüfung und Genehmigung liegt, ist der einzige Planungsschritt, der sich mit dieser Frage befasst. Die vorliegende Planung für den Braunkohletagebau Nochten II ist in jedem Fall ungenügend. Der BUND Sachsen wird bei einer weiteren Verfolgung des Plans von seinem Klagerecht Gebrauch machen, um die weitere Zerstörung von Naturräumen für eine Energiequelle von gestern zu verhindern.“

Erst im November hatten sich erneut knapp 2.200 Menschen vorrangig aus der Lausitz einer Petition an das Innenministerium angeschlossen, die die Nicht-Genehmigung des raumordnerischen Braunkohlenplans zum Ziel hatte. Braunkohle ist die klimaschädlichste Energiequelle. Ihre weitere Nutzung stellt – gemeinsam mit den anderen fossilen Brennstoffen – zudem ein Hindernis für die zügige Etablierung von mehr Energieeffizienz und einer spätestens im Jahr 2050 zu 100 % auf erneuerbaren Energien basierenden Strom-, Wärme- und Treibstoffversorgung dar. Ekardt: „Die Braunkohle wäre nicht einmal wirtschaftlich im Vergleich zu erneuerbaren Energien, wenn man die tatsächlichen Kosten der Energiegewinnung sowie ihre verheerenden Klimafolgen auf den Strompreis draufschlagen würde. Sie ist auch nicht sozialverträglich. Sie schadet nicht nur den aus ihren Dörfern vertriebenen, sondern auch den sozial Schwachen langfristig, denn diese werden am meisten vom Klimawandel und seinen auch wirtschaftlichen Folgen getroffen werden, etwa durch vermehrte Naturkatastrophen.


Pressekontakt: Felix Ekardt, Tel. 0341-49277866, felix.ekardt@bund.net




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