10. November 2016
Umweltschädliche Braunkohle-Subventionen abschaffen - Wasserentnahmeabgabe und Förderabgabe in den Haushalt
Flickr.com/Olli Henze
Der BUND Sachsen kritisiert seit geraumer Zeit, dass der Braunkohleabbau nicht nur für die Klimaschäden und Umweltprobleme wie die Braune Spree nicht aufkommen muss, sondern auch von einer Wasserentnahmeabgabe befreit ist. Damit wird der Abbau des klimaschädlichsten Energieträgers Braunkohle direkt und indirekt subventioniert. Deshalb begrüßt der BUND Sachsen den Vorstoß der LINKE und von Bündnis 90/Die Grünen im Verfahren zur haushaltsbegleitenden Gesetzgebung für den sächsischen Doppelhaushalt 2017/18, die Wasserentnahmeabgabe endlich auch für die Braunkohleförderung zu erheben. Dieser Vorschlag wird morgen gemeinsam mit dem noch weitergehenden Vorschlag auch eine Förderabgabe bei der Förderung weiterer Rohstoffe zu erheben, in einer öffentlichen Expertenanhörung im Landtag diskutiert.
Dazu Prof. Dr. Felix Ekardt, Nachhaltigkeitsforscher und Vorsitzender des BUND Sachsen: „Im Lichte des Weltklimavertrags von Paris und der derzeitig laufenden Klimaverhandlungen in Marrakesch darf der Abbau des klimaschädlichsten fossilen Energieträgers nicht weiter subventioniert werden. Wenn wir aus der Welt der fossilen Energiebereitstellung aussteigen wollen und es ernst meinen mit den bundesdeutschen Klimazielen, die natürlich auch für Sachsen gelten, dann dürfen wir Braunkohle nicht mehr subventionieren, sondern müssen im Gegenteil einen Preis erheben auf deren Klima- und Umweltschädlichkeit.“
Die Förderung von Braunkohle geht neben ihrer Klimarelevanz mit erheblichen Umweltschädigungen einher. Unter anderem gibt es in Sachsen anders als in Brandenburg keine Mengenbeschränkung für die Wasserhebung der Tagebaue. So wurden allein im Jahr 2015 im Lausitzer Tagebau Nochten 174,4 m³/Minute Wasser gehoben – das sind unvorstellbare 10,5 Mio. Liter/Stunde bzw. 91,7 Mio m³ Wasser pro Jahr. Zum Vergleich: Eine durchschnittliche Badewanne fasst zwischen 120 und 150 Litern Wasser – pro Stunde wird also in Nochten das Äquivalent von mehr als 70.000 Badewannenfüllungen abgepumpt.
Seit 2012 steigen die gehobenen Wassermengen in den Lausitzer Tagebauen wieder an und überschreiten das Maß, das im Jahr 2000 geplant und beantragt wurde. Flankierend gibt es bis heute keine hinreichenden Festlegungen zur Gewässergüte nach Bergbaueinfluss. Die Monitoring-Auflagen und das Risikomanagement in den Gebieten, in denen das bergbaubeeinflusste Wasser eingeleitet wird, werden erst auf massivem Druck auch durch den BUND umgesetzt – aber immer noch zu langsam und in nicht ausreichendem Maße, um Schäden für Natur und Umwelt zu vermeiden.
Eine Förderabgabe, vom Bundesgesetzgeber als Abgabe eines „Zehnten“ auf jede gehobene Tonne eines Rohstoffes geplant, wird von den Ländern aufgeweicht. Beispielsweise werden in Sachsen für Natursteine 4 Prozent des Marktwertes fällig, für Kies 8 Prozent, und für Flussspat gibt es eine komplizierte Staffelungsregelung – eine Erklärung für diese unterschiedliche Behandlung der Rohstoffe fehlt.
„Nun hat Sachsen die Chance, zumindest für den Braunkohleabbau die Wasserentnahmeabgabe einzuführen und so einerseits was für das sächsische Steueraufkommen zu tun und andererseits den Riegel anzuschieben, der mittelfristig endlich dem Braunkohleabbau vorgeschoben werden muss“, resümiert Ekardt.
Pressekontakt:
Felix Ekardt, felix.ekardt@bund-sachsen.de, Tel. 0341 / 49 27 78 66
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