Fast 100 Jahre war der Europäische Wolf (lat. Canis lupus) in Deutschland nicht mehr beheimatet und auch nicht willkommen. Im Mittelalter wurde er als Nahrungs- und Jagdkonkurrent selbst zum Gejagten. Angst und Unwissenheit festigten das Bild des grausamen Wolfes in den Köpfen der Menschen, bis schließlich um 1904 der letzte freilebende Wolf Deutschlands in der Lausitz sein Leben lassen musste.
Dabei ist der Wolf in seiner Lebensweise ein eher vorsichtiges Tier, das sich dem Menschen nur in Ausnahmesituationen nähert. Er lebt in sozialen Verbänden (Rudeln), welche man auch als Familien bezeichnen könnte, da sie lediglich aus den Elterntieren, die meist lebenslang miteinander verbunden sind, und dem Nachwuchs bestehen. Nach etwa ein bis zwei Jahren, wenn die Jungtiere geschlechtsreif geworden sind, verlassen sie das Rudel, um sich auf die Suche nach einem Partner zu begeben, mit dem sie dann ein neues Rudel gründen. Zum Überleben benötigt der Wolf ausreichend Beutetiere in seinem bis zu 350 km² großen Territorium. Die Ausbreitung der menschlichen Siedlungen, der offenen Viehhaltung, der Waldweide und dem geringen Schutz des Weideviehs, führte zu vermehrten Nutztierverlusten durch den Wolf, woraufhin der Mensch ihn zum Feind erklärte.
Im Jahr 1996 wurde erstmals wieder ein Wolf in der Oberlausitz gesichtet, im Jahr 2000 konnte sich in der Muskauer Heide in Sachsen ein Paar erstmals seit etwa 100 Jahren wieder erfolgreich reproduzieren. Heute leben in der Lausitz fünfzehn Wolfsrudel, davon zehn allein im sächsischen Teil der Lausitz (Stand April 2014). Damit ist Sachsen derzeit das Bundesland mit dem höchsten Wolfsvorkommen innerhalb der Bundesrepublik. Um den Wolf zu schützen, seine Rückkehr zu gewährleisten und zu unterstützen, ist es wichtig, die Menschen über die Lebensweise und Gefährdung der Tiere aufzuklären und damit die über Jahrhunderte geschürte Angst vor ihnen auszuräumen.
Auf europäischer Ebene wird der Wolf innerhalb der EG-Verordnung 338/97 im Anhang A geführt. Innerhalb der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) zählt er zu den Arten des Anhangs II und IV. Damit kommt dem Wolf ein besonderer Schutzstatus zu, der auch den Schutz der Lebensstätten des Wolfes und die Ausweisung von Schutzgebieten umfasst. Die genannten Vorschriften sind nicht begrenzt auf das Natura 2000 Schutzgebietsnetz, sondern gelten in ganz Europa. Aufgrund der Nennung der Tiere im Anhang IV zählt der Wolf in Deutschland nach § 7, Absatz 2, Nr. 13 und § 44 Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützte Art.